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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6844
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Verfasst am: 11.Jul 2006 5:51 Titel: Handy-Verträge: Deaktivierungsgebühr unzulässig |
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Wer bei der Auflösung seines Handy-Vertrages eine so genannte Deaktivierungsgebühr bezahlt hat, kann diese zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mobilfunkanbieter keine Gebühren für die Beendigung eines Handy-Vertrages verlangen dürfen.
BGH, Az. III ZR 199/01
In dem Musterverfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Mobilfunkfirma Talkline geklagt, die von ihren Kunden für die Stilllegung eines Anschlusses eine „Deaktivierugsgebühr“ von 17,35 Euro verlangt hatte.
Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die Auflösung von Verträgen im Wirtschaftsleben „absolut normal“ sei. Deshalb dürften die damit verbundenen Verwaltungskosten nicht dem Kunden angelastet werden. Die obersten Bundesrichter sahen das genauso. |
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