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Handy am Steuer wird teuer ..

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 13:57    Titel: Handy am Steuer wird teuer .. Antworten mit Zitat

Handelsblatt

Handy am Steuer wird teuer

Fahren und gleichzeitig Telefonieren kann sogar den Führerschein kosten. Manche halten es für beruflich zwingend geboten, andere finden es schlicht schick: Auto fahren und gleichzeitig per Handy telefonieren.

Doch Vorsicht, Gerichtsurteile zeigen: Die Kombination "Eine Hand am Steuer, eine am Ohr" kann zu mehr führen als nur einem Knöllchen. Unter Umständen ist auch der Führerschein weg - oder sogar der Versicherungsschutz.

Seit Dezember 2000 steht es im Gesetz: Wer einen Wagen steuert, darf nicht gleichzeitig einen Telefonhörer in der Hand halten. Tut Mann oder Frau es doch, ist eine Geldbuße fällig. Spätere "Erklärungen", etwa man habe das Handy nicht zum Telefonieren benutzt, helfen weder gegenüber der Polizei noch vor Gericht weiter. Ausweislich der Gesetzesmaterialien umfasst das Verbot "sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet etc."

Diese juristische Nachhilfe kostete einen BMW-Fahrer aus Westfalen 30 Euro Bußgeld zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Von der Polizei in flagranti mit Mobiltelefon am Steuer erwischt, hatte sich der Fahrer damit verteidigt, er habe nicht telefoniert, sondern lediglich eine am Vortag gespeicherte Kurznotiz als Gedächtnisstütze abgerufen.

Egal, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Hamm. Dass während des Handygebrauchs nicht beide Hände am Lenkrad waren, reiche für eine Ordnungswidrigkeit aus.

Eine Nummer härter traf es einen Mobil-Freak aus Celle. Der Niedersachse war so in sein Telefonat vertieft, dass er nicht bemerkte, dass er eine rote Ampel überfuhr. Sein Pech: Er wurde geblitzt und auf dem Foto war der Hörer am Ohr deutlich zu erkennen.

Neben 150 Euro Geldbuße verhängte die Verkehrsbehörde gleichzeitig ein einmonatiges Fahrverbot wegen "grober Pflichtverletzung". Der Gang vor das Gericht blieb erfolglos: Alle Instanzen diagnostizierten bei dem Überfahren der Ampel bedingten Vorsatz - das der Fahrer also Verkehrsverstöße geahnt, diese aber hingenommen hätte. Wer einen möglichen Verkehrsverstoß mit einer solchen "Bedenkenlosigkeit oder Gleichgültigkeit" in Kauf nähme, für den seien vier autofreie Wochen als Strafe absolut angemessen, so abschließend die Richter des Oberlandesgerichts Celle.

Richtig tief in die Tasche greifen musste eine automobile Quasselstrippe aus Berlin. Mit einer Hand am Handy düste der schnittige Smart-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Hauptstadt. In einer Doppelkurve kam er von der Straße ab. Ergebnis: Totalschaden. Die Vollkaskoversicherung sah "grobe Fahrlässigkeit" am Werk und zahlte keinen Cent.

Auf dem Schaden von rund 5 000 Euro blieb der coole Großstadt-Rennfahrer sitzen. Auch das Amtsgericht in Berlin-Mitte hatte für einarmige Steuermänner wenig Verständnis. "Objektiv und subjektiv grob fahrlässig" sei das Verhalten gewesen, so das Urteil des Amtsrichters.

Aktenzeichen OLG Hamm: 2 Ss OWi 1005/02 OLG Celle: 333 Ss 38/01 - OWi AG Berlin-Mitte: 105 C 3123/03

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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 6.März 2008 4:25    Titel: Antworten mit Zitat

Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist üblicherweise teuer - außer vor einer roter Ampel und abgeschaltetem Motor.

Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss den Bußgeldbescheid gegen einen Autofahrer für nichtig erklärt.

Der Iserlohner sollte wegen Handynutzung im Auto 40 Euro zahlen, sich gegen den Bescheid aber zur Wehr gesetzt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Iserlohn das von der Stadt geforderte Bußgeld bestätigt. Der 2. Senat für Bußgeldsachen am OLG sah jetzt unter den besonderen Umständen aber keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Der 41-Jährige hatte den OLG-Angaben zufolge an einer roten Ampel den Motor ausgeschaltet, zum Handy gegriffen und kurz mit einem Bekannten telefoniert. Das von Polizeibeamten in der Nähe beobachtete Gespräch hatte er bereits wieder beendet, als die Ampel auf grün schaltete und er weiterfahren konnte.

Die Polizisten stoppten den Mann dennoch und erstatteten Anzeige. Der Autofahrer legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und wandte sich auch später gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts - nun mit Erfolg. Das Handy- Verbot am Steuer gelte nicht, "wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist", befand der 2. Senat.

(AZ: 2 Ss OWI 190/07 vom 6. September 2007)
Quelle: FTD
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3335

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2008 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

594 Euro für Handy am Steuer

Zahlreiche Länder in Europa haben die Strafen für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage im Jahr 2008 drastisch erhöht. Mit bis zu 594 Euro bestrafen es beispielsweise die Italiener. Vor dem Antritt einer Urlaubsreise ist ein Überblick über die Bußgelder im Ausland hilfreich.

Alkohol am Steuer --- bis zu 6500 Euro


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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3335

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2008 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer in dem südeuropäischen Zwergstaat San Marino künftig am Steuer seines Autos raucht, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.

Ein Bußgeld von 100 Euro droht in der kleinen Republik nahe der italienischen Adria jedem Fahrzeuglenker, der sich eine ansteckt, Kopfhörer aufsetzt oder auch mit dem Handy telefoniert.

Als gesundheitspolitische Maßnahme ist es Mitfahrern untersagt, ohne Zustimmung des Fahrers zu rauchen.

Quelle: Dolomiten-Nachrichten
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