LSG Sachsen-Anhalt:ARGEN und Landkreise können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein
Droht Hartz IV-Empfängern wegen rückständiger Beitragszahlungen eine Stromsperre, kann nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 19.09.2007 ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung bestehen. Von dem Sozialversicherungsträger war dies nach Mitteilung des Gerichts vom 26.02.2008 zuvor abgelehnt worden, weil Schulden wegen unterbliebener Abschlagszahlungen selbst verschuldet seien (Az.: L 2 B 242/07 AS ER).
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