ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen
Die tatsächlichen Heizkosten eines Hartz IV-Empfängers sind auch dann von der Behörde zu übernehmen, wenn die Wohnung unangemessen groß ist. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 29.05.2007. Entscheidend sei, ob die Unterkunftskosten des Leistungsempfängers angemessen sind. Seien die Kosten für eine zu große Wohnung angemessen, müssten auch die kompletten Heizkosten für die Wohnung übernommen werden
(Az.: S 23 AS 119/06).
Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: S 23 AS 119/06 (direkter Urteilslink)
Entscheidungsdatum: 29.05.2007
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