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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 8.März 2007 12:42 Titel: Hartz IV: Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum werden.... |
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Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum werden nicht übernommen.
Zu den angemessenen Leistungen für die Unterkunft, auf die hilfebedürftige Langzeitarbeitslose Anspruch haben, gehört nicht die Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen, die dem Aufbau von Wohneigentum dienen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Unterkunftskosten werden Langzeitarbeitslosen von den Kommunen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, wenn sie angemessen sind.
Das können Mietkosten, aber auch Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohneigentum sein. Tilgungsraten gehören nicht dazu, weil sie der unmittelbaren Vermögensbildung dienen und dies, so die Darmstädter Richter, nicht Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende sei. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein.
Das Gesetz sehe als Zweck des AlG II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes vor. Dies biete keine Grundlage, um laufende Leistungen mit unmittelbarer vermögensbildender Wirkung zu gewähren.
Hess. LSG AZ L 7 AS 225/06 ER
Quelle:Anwalt-Suchservice |
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Wobik Newbie
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 31 Wohnort: Grossraum Stuttgart
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Verfasst am: 12.März 2007 12:00 Titel: Kreativ gestalten hilft auch hier!! |
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Das Eigentum darf gar nicht auftauchen als solches! Miete muß wiedersinniger weise gezahlt werden!
Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen:
Hartz Empfänger dürfen kein Vermögen??! auf Kosten der Allgemeinheit bilden. Aber ein Hauseigentümer,der z.B. neu gebaut hat oder in einer Zwangsverteigerung finanziert eine ETW erwoben hat,der darf per Miete auf Kosten der Allgemeinheit Vermögen bilden!!
Denn der Punkt ist doch der: Wer stibt, in ETW gewohnt hat,dessen ETW wird verkauft/versteigert und der Erlös geht an Hartz/Sozialamt zurück!!
Wieso wird hier nicht entsprechend Verfahren?!
Per Miete ist das staatliche Geld futsch!! An den Hartz empfänger gezahlt,hätte Vater Staat ne echte Chance,ein Teil oder alles von seinem Geld zurückzubekommen!!
Fazit für Hartzempfänger:Kreativ werden und das Eigentum trotzdem für sich und Erben sichern,wenn Vater Staat schon so hirnrissig ist,Geld zu verschenken..Wie das geht, bitte nur per Email anfragen, werde das selbstredend nicht öffentlich machen! hier email: [E-Mail anzeigen]
Na,wer Eurofighter per Millarden bezahlt ohne echten Gegenwert,sagt ja alles über sich.. |
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