| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
|
Verfasst am: 4.Sep 2006 16:16 Titel: Hartz-IV-Urteil: Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf.. |
|
|
Hartz-IV-Urteil: Behörde muss genau informieren
Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Übernahme auch unangemessen hoher Kosten für Wohnung und Heizung, solange er nicht zum Umzug aufgefordert wurde.
Der so genannte Leistungsträger muss dabei dem Arbeitslosen konkret mitteilen, wie hoch die Kosten für Wohnungen welchen Baujahres sein dürfen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 11.07.2006, Az.: S 33 AS 375/05).
Im konkreten Fall hatte ein Langzeitarbeitsloser aus Warstein im Sauerland eine 50-Quadratmeter-Wohnung mit einer Kaltmiete von 285 Euro monatlich bewohnt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur Soest forderte ihn auf, innerhalb von sechs Monaten in eine Wohnung für eine Miete von höchstens 170 Euro zu ziehen.
Nach Fristablauf kürzte die Behörde dem Arbeitslosen die Mietkosten-Erstattung auf den für das Baujahr der Wohnung für angemessen gehaltenen Betrag von 220 Euro.
Zu Unrecht, entschied das Gericht.
Die Arbeitsgemeinschaft habe es versäumt, den Kläger darüber zu informieren, welche Mietkosten in den jeweiligen Baualtersklassen im Kreis Soest akzeptiert werden. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|