GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Hartz IV - eheänliche Gemeinschaft

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 5.März 2007 14:06    Titel: Hartz IV - eheänliche Gemeinschaft Antworten mit Zitat

aufgrund anonymer Hinweise wurde einer Bekannten der Hartz-IV-Bezug gestrichen

a) weil eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt
b) diese schon über 1,5 Jahre Bestand hat

es erfolgte im vergangen Jahr ein Besuch vor Ort bei der Frau

1. es besteht ein Mietvertrag, die Frau lebt zur Untermieter im Haus eines Bekannten (der Arbeit hat)
2. die Frau lebt mit eigenen Möbeln in zwei Zimmern des Hauses, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt
3. ein Zimmer davon ist ein Kinderzimmer; das Kind ist aus einer anderen Ehe, die geschieden wurde
4. beide Parteien unterhalten sich selbst, es gibt keine gegenseitige Unterstützung, weder im Lebensunterhalt noch in Versicherungsangelegenheiten noch mit einem gemeinsamen Konto

Das Arbeitsamt gibt vor, es habe verschiedene anonyme Hinweise, will diese aber nicht benennen.

Der Vermieter wurde aufgefordert, seine finanzielle Situation darzulegen. Da er der Ansicht ist, dass keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, gehe seine Situation niemanden, auch nicht das Arbeitsamt, das etwas an. Er hat dagegen schriftlich festgehalten und dem Arbeitsamt auch mitgeteilt, dass keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.

Die Frau bekommt kein Geld, kann das Kind nicht versorgen, ist ab sofort auch nicht mehr krankenversichert, weder für sich noch für das Kind.

Was kann Sie tun?
Ist es sinnvoll, gleich zum Sozialgericht zu gehen?
Die Frau muss schnell reagieren (und ich kenne mich in solchen Dingen auch nicht aus, um zu raten)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
von Rothenfelde
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 35
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 5.März 2007 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eins vorweg : Art und Umstand, wie sich Wohnsituation Ihrer Bekannten darstellt, sind von vorn herein dazu geeignet, Misstrauen des Arbeitsamtes zu erregen. Wenn es dann auch noch zu Hinweisen kommt, ist das Dilemma, wie es sich jetzt darstellt, vorprogrammiert.

Die Streichung der AGLII Leistung ist Ihrer Bekannten durch einen Bescheid mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt und ist damit rechtsmittelfähig. Als erstes Rechtsmittel steht ihr der Widerspruch, gerichtet an den Absender des Bescheides, zur Verfügung. Daraufhin muss innerhalb der entscheidenden Dienststelle die Entscheidung noch einmal geprüft und ggf. begründet werden.

Bei der Prüfung und Begründung dürfte es eine Rolle spielen, seit wann das Wohnverhältnis besteht und wann ALGII beantragt wurde. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Einzuges in die Wohnung des Bekannten schon ALGII bezogen hat, liegt seitens des Amtes natürlich der Verdacht nahe, daß es sich um eine verdeckte, eheähnliche Gmeinschaft handelt. Insbesondere die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad sind hierfür ein eindeutiges Indiz.

Es ist Ihrer Bekannten dringenst zu raten, Ihre Wohnverhältnisse dahingehend zu ändern, daß sie mit Ihrem Kind in einer abgeschlossenen Wohnung lebt. Die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten für Miete und Heizkosten wird dann auch vom ALGII Träger übernommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 5.März 2007 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die rasche Antwort.

Sie behauptet, Sie habe keinerlei Unterlage diesbezüglich erhalten - es wurde ein Besuch im Februar angekündigt, der dann seitens des Arbeitsamtes aber gestrichen wurde. Es war im letzten Jahr bereits ein Besuch durchgeführt worden.

Sie erwägt den Umzug. Jedoch wurde ihr vom AA mitgeteilt, dass sie den Umzug finanzieren müsse. Das kann sie sich allerdings nicht leisten. Sie hat einen ordentlichen Mietvertrag, kann die Zahlungen auch nachweisen, ebenfalls von den Nebenkosten. Nach einem Urteil des Sozialgerichtes in Dresden aus 2005 liegt deshalb, weil Küche und Bad geteilt werden, keine eheähnliche Beziehung vor.
Allerdings sieht es jetzt wohl so aus, dass ein Zusammenleben nicht mehr auf 3 Jahre beschränkt wurde sondern dass ein Jahr bereits "Verdacht" schöpft.
Allerdings sieht es wohl auch so aus, dass Sie den Beweis führen muss - und wie soll sie das tun?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
von Rothenfelde
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 35
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 5.März 2007 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Noch mal ganz präzise : Bestand die Wohnung schon, als ALGII beantragt wurde? Oder erfolgte der Umzug während des Bezuges von ALGII ?
Es stimmt zwar, daß die blosse Tatsache, daß Küche und Bad gemeinsam genutzt werden, nicht unbedingt bedeutet, daß eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt, nur liegt der Verdacht nahe, insbesondere wenn es sich nicht um eine klassische WG (mehrere Singles) sondern um das Teilen einer Wohnung oder eines Hauses mit einer Einzelperson handelt.

Das Problem liegt eindeutig in der Beweisführung, Zeugenaussagen von Bekannten oder Nachbarn, (am besten der Freundin des Wohnungsgebers!) können hier helfen. Wenn keiner der "WG Mitglieder" in irgend einer Weise mit einem Dritten leirt ist, bleibt die Beweisführung schwierig, wenn nicht unmöglich.

Lange Rede, kurzer Sinn, den Umzug wird sie sich leisten können müssen, denn wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, und der Wohnungsgeber Unterhalt gewähren soll, wird dieser das Untermietverhältnis wohl von sich aus beenden.......
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 5.März 2007 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

nun, dann muss sie umziehen, was für ein Blödsinn - denn es wird ja alles teurer, sie muss mehr Miete zahlen und die Nebenkosten steigen auch - und der Staat zahlt dann mehr

also keine Chance

Vielen Dank für die umfassende Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 6.März 2007 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

kurz zur Information:

nach Rücksprache mit dem Sozialgericht hat dieses empfohlen, sich zu wehren - das Arbeitsamt vor Ort sei bekannt für die rüden Maßnahmen - daher wird die Frau sich auch wehren

Ich selbst bin gespannt.

Gruß
katerundmaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ginale
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.Aug 2007 15:32    Titel: Re: Hartz IV - eheänliche Gemeinschaft Antworten mit Zitat

katerundmaus hat folgendes geschrieben::
aufgrund anonymer...


Hier gibt es ein einfaches Mittel der Beweisführung.
Verklagen Sie Ihren Vermieter auf Unterhaltszahlung gemäß dem Bescheid der ARGE und Mittels Prozeßkostenhilfe. Kein Gericht wird Ihren Vermieter auf Unterhaltszahlung verurteilen, da Sie weder mit ihm verheiratet noch verwand sind. Dieses Urteil legen Sie der ARGE mit dem Widerspruch vor, sollte das nicht zum Erfolg führen, reichen Sie eine Klage beim Sozialgericht ein und legen Sie das Urteil des Gerichtes bei. Mehr Informationen dazu unter tacheles.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Hartz-IV - Raten für Eigenheim werden... GM&P Info Urteile & Recht 2 18.Jun 2008 21:21 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge ALG2 Empänger und Unterhalt Ex-Partne... GM&P Info Gesetze 5 26.Mai 2008 13:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ltd. und Hartz IV? mk4art Allgemeines 7 11.Apr 2008 6:43 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eltern Hartz IV - Kinder vermögend GM&P Info Gesetze 0 29.Feb 2008 14:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV-Empfänger - Stromschulden - ... GM&P Info Urteile & Recht 0 28.Feb 2008 9:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV ist besser - Arbeit? Nein Da... leuchte Kommentare & Meinungen 5 11.Feb 2008 15:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV - Grundrechte gelten nicht s... GM&P Info Urteile & Recht 11 13.Dez 2007 21:45 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mietkauf auch bei Hartz 4 (von Ronny ... GM&P Info Immobilien 4 18.Nov 2007 18:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV - Angemessenes Kfz GM&P Info Urteile & Recht 2 11.Sep 2007 5:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV Empfänger und Heizkosten bei... GM&P Info Urteile & Recht 0 9.Aug 2007 15:23 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV: Hausgröße egal bei Berechnung Moderator GM&P Urteile & Recht 0 6.Jul 2007 19:31 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV: Kein Rückforderungsrecht be... Moderator GM&P Urteile & Recht 1 31.Mai 2007 14:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Verfassungsrichter verhandeln Klagen ... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 24.Mai 2007 15:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV: Tilgungsraten zum Kauf von ... Moderator GM&P Urteile & Recht 1 8.März 2007 12:42 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hartz IV: Kostenübernahme für Oberstu... GoMoPa Urteile & Recht 0 18.Jan 2007 11:48 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen