SG Dresden: «Hartz IV»-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen
Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar. Denn sie dienen dazu, den Mehraufwand für die Ernährung bei Ortsabwesenheit auszugleichen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 26.06.2008 entschieden
(Az.: S 21 AS 1805/08 ER, nicht rechtskräftig).
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