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Rechtsanwalt.Balthasar Newbie

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Menden
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Verfasst am: 10.Dez 2006 12:49 Titel: Hebelgeschäfte - Schadensersatz bei Falschberatung |
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| Hebelgeschäfte gehörten zur Kategorie der kreditfinanzierten Kapitalanlagen. Zu den angebotenen Anlageformen gehören Investmentfonds oder Aktien. Hebelgeschäfte werden auch von ausländischen Banken in der Bundesrepublik Deutschland, häufig über hier ansässige Vermittler angeboten. Nach einem Konzept eröffnet der Anleger bei der Bank ein Depot, auf dem er Eigenkapital einzahlt. Dieses wird zur Sicherheit an die Bank verpfändet. Ebenso ist möglich, dass der Anleger vorhandenes Immobilienvermögen zu Gunsten der Bank belastet. Die kontoführende Bank vermittelt dem Anleger dann zusätzlich zu den Eigenmitteln ein Darlehen z.B. in niedrig verzinslichen Währungen wie japanischen Yen oder schweizerischen Franken in mehrfacher Höhe (Hebel) der gestellten Sicherheiten. Der Anleger hat somit die Möglichkeit, ein Mehrfaches seines Eigenkapitals zur Aktienspekulation zu verwenden. Die Chance besteht also darin, bei Kurssteigerungen ein Mehrfaches der Erträge zu erzielen, die bei bloßem Direkteinsatz von Eigenkapital erzielt worden wären. Das Risiko besteht jedoch darin, dass sich auch Kursverluste jederzeit multiplizieren. Zugleich fallen bei jeder Transaktion Gebühren in gehebelter Höhe an. Zugleich muss der Anleger über den gesamten Anlagezeitraum Zinsen für das Investdarlehen zahlen. Kommt es zu häufigeren Transaktion oder zu einem Kursverlust, ist es für den Anleger kaum mehr möglich, seine Aufwendungen zu tragen und die Verluste auszugleichen. Kann er dies nicht, wird die darlehensgebende Bank das Depot und die ihr gestellten Sicherheiten zur Rückführung des Investivdarlehens verwerten. Hebelgeschäfte in Investmentfonds oder Aktien gehören in die Kategorie der hochspekulativen Anlagegeschäfte. Wird der Anleger über die Risiken der Anlage nicht vor dem Tätigen des Geschäftes aufgeklärt, oder wird ihm dies gleichsam als "sichere Sache" verkauft, kann ihm gegen die Bank oder deren Vermittler ein Schadensersatzanspruch zustehen. |
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