GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Hersteller ziehen gegen Online-Händler zu Felde

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Verbraucheranwalt
.


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 221
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2008 20:01    Titel: Hersteller ziehen gegen Online-Händler zu Felde Antworten mit Zitat

Im Online-Handel ist eine neue Abmahnwelle angelaufen. Unter dem 20.12.2007 berichtete zunächst der Heise Zeitschriftenverlag von einer Abmahnwelle der Firma Philips gegen Onlinehändlern, denen vorgeworfen wurde, in ihren Shops angeblich Bildmaterial des Herstellers verwendet zu haben. Gegenüber Heise soll ein Sprecher des Konzerns bestätigt haben, dass es sich bei den Abmahnungen um eine internationale Aktion des Konzerns handeln würde. Aus anderen Quellen wird von Abmahnungen der Firma Sharp berichtet. Nachstehend erläutern wir Ihnen Gründe, warum Hersteller ausgerechnet den Handel abmahnen, der sich darum bemüht, die Produkte des Abmahnenden zu verkaufen.

Die Motivationslage der Hersteller

Aus dem Bericht des Branchen-Dienstes Heise, der den Philips-Sprecher Klaus Petri befragt hat, lassen sich Motive für die Abmahnwelle der Hersteller entnehmen. Unumwunden soll der Philips-Sprecher gegenüber Heise geäußert haben, „man wolle gegen vermeintliche schwarze Schafe unter den Händlern vorgehen“. Diese würden sich aus „irgendwelchen Kanälen“ nicht für Deutschland „zugelassene Philips-Produkte“ besorgen und hierzulande anbieten. Offenbar soll mit dieser Formulierung der Eindruck erweckt werden, man benötige eine besondere Zulassung von Philips, wenn man Philips-Produkte hierzulande einführt und damit Handel treibt. Zugleich wird verschwiegen, dass der europäische Handel vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist und mit „zweifelhaften Kanälen“ rein gar nichts zu tun hat. Wer sich Waren auf dem europäischen Binnenmarkt beschafft und diese beispielsweise als Reimport Kunden anbietet, nimmt nichts weiter für sich in Anspruch, als die europäische Warenverkehrsfreiheit, die rechtlich als Grundfreiheit in den Regelwerken der Europäischen Gemeinschaft normiert ist.

Den Herstellern ist es offenbar lieb, wenn sie den Handel gezielt beeinflussen könnten; beispielsweise indem sie den Handel mit Hilfe von Vertriebshändlerverträgen an den Hersteller binden. Der Philips-Sprecher soll gegenüber Heise diese Motivationslage sogar in ungewohnter Offenheit bestätigt haben: „Wo Verträge bestehen, gäbe es keine Probleme. Man wolle aber mit dem einen oder anderen Partner nicht zusammenarbeiten.“ Offensichtlich geht es den Herstellern darum, ihren Einfluss auf den Vertrieb ihrer Waren nicht zu verlieren, wo keine Vertragshändlerverträge bestehen. Was dabei erneut verschwiegen wird: In Deutschland herrscht nicht bloß Warenverkehrsfreiheit, sondern auch Vertragsfreiheit. Kein Händler kann dazu verpflichtet werden, einen Vertriebspartnervertrag mit einem Hersteller zu schließen. Vielmehr lässt es die marktwirtschaftliche Ordnung zu, dass Händler im Rahmen der geltenden Gesetze sich beliebig auf dem europäischen Markt bedienen, importieren und exportieren und die von den Herstellern auf dem Markt geworfenen Waren frei kaufen und auch wieder verkaufen. Und mehr noch: Preisabsprachen und -vorgaben sind vom Kartellrecht untersagt. Trotzdem werden diese Regeln immer wieder gebrochen.

Ein Stellvertreterkrieg wird geführt

Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Möglichkeiten der Hersteller begrenzt in ihrem Sinne aktiv zu werden. Sie können niemanden zwingen, die gewünschten Vertriebspartnerverträge zu schließen und auch der Versuch, gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit anzurennen, würde bedeuten, Eulen nach Athen zu tragen. Da die Hersteller die Rechtslage genau kennen, sieht man eine verbleibende Option offenbar darin, einen Stellvertreterkrieg zu führen.

Anfängliche Versuche von Herstellern bestanden bereits vor Jahren darin, über die Markenrechte an den Produkten den innereuropäischen Reimport zu untersagen. Dieser Versuch ist rechtskräftig gescheitert. Die Rechtsordnung hat für den so genannten Erschöpfungsgrundsatz hervorgehoben. Dieser bedeutet, dass das Markenrecht in gewissen Grenzen durch den Erstverkauf erschöpft ist. Oder laienhaft ausgedrückt: Wer seine bewegliche Sachen verkauft und diese damit selbst in den Markt hineinträgt, kann sich nicht im dritten, vierten oder gar fünften Glied der Verkaufskette auf Markenrechte berufen, um den Weiterverkauf nach seinem Belieben steuern zu können.

Nun besteht offenbar der neuestes Versuch darin, das Wettbewerbsrecht für die eigenen Ziele zu instrumentalisieren. Gerade im Bereich von Massenabmahnungen machen sich Abmahnende häufig die Tatsache zu nutze, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, rechtliche Fehler auf einer Internetseite von Online-Händlern zu entdecken. Wer eine Internetseite bereithält, muss nicht bloß ein rechtsgültiges Impressum mit einer inzwischen bis in kleinste Detail ausgefeilten Rechtsprechung beachten, rechtsgültig über Widerrufsrechte belehren oder die Preisangabenverordnung mit seinen ausgefeilten Verästelungen beachten. Vielmehr existiert gerade im Bereich des Elektrohandels eine Vielzahl von häufig unbekannten Normen, die immer wieder zum Schauplatz wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen werden. Da diese Gesetze selbst für einen ausgebildeten Juristen, häufig unbekanntes Terrain sind, eröffnet sich hier für abmahnwillige Wettbewerber eine schier unerschöpfliche Gestaltungsmöglichkeit.

Eine Abmahnung im Elektrohandel könnte dann schon mal mit den Worten eingeleitet werden: „Auf Ihrer Internetseite haben Sie übersehen, die Angaben gemäß §§ 3, 5 EnVKV in Verbindung mit Ziffer 6 und Spalte 5 der Tabelle 1 der Anlage 1 zur EnVKV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie der Europäischen Union Nr. 95/12/EG einzuhalten“. Selbst ein gut informierter Unternehmer versteht jetzt meist nur „Bahnhof“. Bei diesen wahllos herausgegriffenen Beispielen geht es um die so genannte Energiekennzeichnungsverordnung, die festlegt, dass bei bestimmten Elektrogeräten die so genannte Energieeffizienzklasse angegeben werden muss. Vielen Online-Händlern war nicht bewusst, dass die betreffenden Hinweise auch in der Werbung im Internet neben der Beschreibung der Geräte aufzuführen ist.

Wie Philips und Sharp durch Abmahnungen Druck auf Händler ausüben

Nunmehr machen sich die Hersteller Philips und Sharp die Tatsache eines für viele Händler kaum noch überschaubaren Rechtssystems im Internet zunutze, um gezielt nach Fehlern auf Internetseiten zu fahnden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen und dabei durch die Möglichkeit, Abmahnkosten zu kassieren, wirtschaftlichen Druck auf die Händler auszuüben. Wer sich dagegen verteidigen und mit einem möglichst geringen Schaden herauskommen möchte, braucht nicht bloß eine gute Rechtsberatung, sondern unter Umständen auch einen langen Atem.

Die Praxis zeigt jedoch, dass sich der Sachverhalt bei genauer Analyse häufig anders darstellt, als er von der Gegenseite beschrieben wird. Nicht selten sind in Abmahnschreiben nicht unbedeutende rechtliche Fehler enthalten. Besonders relevant sind dabei die von dem Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärungen, die fast immer zu weitgehend und zum Nachteil des abgemahnten vorformuliert sind. Gerne wird bei der Berechnung der Abmahnkosten ein viel zu hoher Gegenstandswert zugrunde gelegt. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist es vielfach ausreichend, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um der Gefahr einer erfolgreichen gerichtlichen Inanspruchnahme zu begegnen. Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und lässt sich nicht abstrakt beschreiben. Der Kampf „David gegen Goliath“ muss sich jedoch nicht auf ein biblisches Geschehen vor Jahrtausenden beschränken.

Ulrich W. Schulte, Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

-------------------------

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Kurfürstendamm 42
D-10719 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 71520670
Telefax: +49 (0) 30 71520678
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Internet: www.dr-schulte.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig. Zu den Hauptarbeitsgebieten zählen das Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie verbraucherschutzrechtliche Themenstellungen. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Dresden und in Frankfurt am Main.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Staatsanwalt ermittelt gegen Warren B... GM&P Info Nachrichten & Meldungen 0 5.Mai 2008 13:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Dringend: Das Gesetz gegen Unmäßigkei... hdschulz Kommentare & Meinungen 7 29.Apr 2008 17:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kampf gegen Doping - Stiere werden ge... Moderator GM&P Nachrichten & Meldungen 0 22.Apr 2008 7:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Beschwerdestelle gegen Werbemissbrauc... Luet Wirtschaft 0 17.Apr 2008 8:46 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sichere Festhypotheken gegen variable... Moderator GM&P Immobilie - Deutschland 0 8.Apr 2008 20:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Gemeindeversammlung gegen Hotelprojekt Moderator GM&P Immobilie - Europa 0 1.Apr 2008 12:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Garantie-Rente gegen Altersarmut GM&P Info Versicherungen, Aktien, Fonds 0 25.März 2008 13:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Online-Konten geknackt - Geld umgeleitet Moderator GM&P Betrug - Sonstiges 0 27.Feb 2008 18:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Entscheidungen gegen die Gallinat Ban... Rechtsanwalt.Balthasar Urteile & Recht 0 21.Feb 2008 13:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mammutverfahren gegen ehemaligen Vors... Moderator GM&P Wirtschaft 2 2.Jan 2008 22:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Millionenkredite von Privatinvestor g... lando mata Kapital & Kreditangebote 20 3.Dez 2007 13:11 Letzten Beitrag anzeigen
Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten. Online Capital Ltd. (Wien) Xenia Wer kennt, was meint Ihr dazu? 1 19.Nov 2007 9:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kapital gegen Grundschuldbrief !? Was... royalts Tipps, Adressen und Möglichkeiten 1 13.Nov 2007 19:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schadenersatzklage gegen Comdirect fi... CLLB Rechtsanwälte Urteile & Recht 0 29.Okt 2007 9:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Italiens Design-Hersteller drängen an... Moderator GM&P Aktien 0 28.Okt 2007 23:49 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen