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Rechtsanwalt.Balthasar Newbie

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Menden
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Verfasst am: 23.Jan 2007 17:13 Titel: Hoffnung für Kapitalanleger - BGH: Verjährung ab Kenntnis |
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Der für Banksachen zuständige XI. Zivilsenat hat am Dienstag, den 23.Jan.07 (XI ZR 44/06) entschieden, dass Ansprüche von Darlehensnehmern, die vor dem 01.Jan.2002 entstanden sind, nicht automatisch zum 31.12.04 verjährt sind. Der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Darlehensnehmers von seinem Anspruch. Wer also etwa einen nichtigen Kreditvertrag hatte oder wer Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung hat, kann diese unter Umständen heute noch geltend machen, wenn er von der Nichtigkeit des Kreditvertrages oder den Umständen, die einen Schadensersatzanspruch begründen, erst in den letzten drei Jahren erfahren hat. Häufig wird diese Kenntnis überhaupt erst im Beratungsgespräch mit dem Anwalt entstehen.
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