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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1194 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.Sep 2006 6:19 Titel: Hund statt Wildschwein erschossen: Jagdschein weg! |
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Ein Jäger, der statt auf ein Wildschwein zu zielen, einen Hund erschießt, verliert seinen Jagdschein. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt.
Im entschiedenen Fall hatte der Jäger, der seit fünf Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist, in der Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 70 m einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. Der Hund gehörte einem Ehepaar, welches einen nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hof bewirtschaftet; die Frau arbeitete gerade in einem der Wiese benachbarten Maisfeld.
Wegen dieses Vorfalls erklärte die Jagdbehörde den Jagdschein des Klägers für ungültig und zog ihn ein; für die Wiedererteilung wurde zudem eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt.
Das VG bestätigt nun die Entscheidung der Behörde: Die Einziehung des Jagdscheins sei zu Recht erfolgt. Der Kläger habe eine grundlegende Jagdpflicht in erheblicher Weise verletzt, nämlich die Pflicht, vor der Schussabgabe eine eindeutige Identifizierung des Tieres vorzunehmen. Sein Verhalten lasse ein solches Maß an Unverantwortlichkeit erkennen, dass berechtigte Zweifel daran bestünden, ob er bei der Ausübung der Jagd Waffen mit der erforderlichen Vorsicht führe.
Verwaltungsgericht Neustadt Az.: 4 K 758/06.NW |
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