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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6835
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Verfasst am: 6.Okt 2006 16:35 Titel: Im Knast müssen 16 TV-Programme reichen |
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Ein Untersuchungs-Häftling hat keinen Anspruch auf Digitalfernsehen und muss sich im Gefängnis mit 16 TV- Programmen begnügen.
Dem Grundrecht auf Information sei damit „in hohem Maße Genüge getan“, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Das berichtet der „Rechtsprechungsreport Strafrecht“ (Az.: III-4 Ws 31/06) in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Gefängnisleitung hatte dem Kläger die Aushändigung einer Empfangsbox für digitales Fernsehen verwehrt. Dagegen war der Gefangene vor Gericht gezogen. |
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