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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7213
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:36 Titel: Immobilien: Schrott an die Bank zurück |
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Anleger, die Anteile an erfolglosen geschlossenen Immobilienfonds per Kredit finanziert haben, können aufatmen. Nach einer Reihe zermürbender Urteile kam jetzt die in ihrem Ausmaß unerwartete Verbesserung durch den zweiten Senat des Bundesgerichtshofs: Banken, die mit den Fondsvermittlern gemeinsame Sache gemacht haben und Kredite für meist wertlose Fondsanteile gewährten, müssen geprellten Anlegern Zinsen und Bearbeitungsgebühren zurückerstatten.
"Der Anleger hat einen Anspruch auf Rückzahlung all dessen, was er aus seinem Vermögen an die Bank gezahlt hat", so die Richter. Dafür muss er die Fondsanteile an die Bank abtreten und sich Steuervorteile anrechnen lassen. Bisher hatte ein anderer Senat des BGH Anlegern nur zugestanden, den Kredit zu widerrufen. Die Rückzahlung wäre an ihnen hängen geblieben.
Sie bleibt jetzt all denen erspart, die vor dem Fondsbeitritt getäuscht oder nicht ausreichend über Kreditkonditionen aufgeklärt wurden, denen die Anteile zu Hause angedreht wurden oder wenn ein nicht autorisierter Treuhänder in das Geschäft verwickelt war (II ZR 392/01 u. a.).
Aus eigenem Antrieb hat der BGH den Schwenk nicht vollzogen. Die Richter orientierten sich an Vorlagen, die der Europäische Gerichtshof aktuell zu kreditfinanzierten so genannten Schrottimmobilien verhandelt (C-350/03). Die BGH-Rechtsprechung dazu passte nicht zum EU-Recht. Immobilien- und Fondsanleger können sich freuen. |
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Orkus Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
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Verfasst am: 29.Aug 2006 16:08 Titel: |
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| Schön wäre es, wenn es sich den in der Praxis dann auch so bestätigt! |
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