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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 5.Nov 2005 14:23 Titel: Impressum muss nicht auf die Homepage |
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Einem deutschen Landgericht reicht ein Link aus. Ein Internethändler verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn er die Pflichtangaben nach dem Teledienstegesetz und die Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht unmittelbar auf der ersten Seite seines Internetauftritts vollständig aufführt! Das ist beachtlich!
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Traunstein ist es ausreichend, wenn diese Angaben durch einen Link zugänglich und erkennbar gemacht werden. Die Aufsplittung dieser Angaben auf weitere Internetseiten diene der Übersichtlichkeit, Klarheit und leichten Erkennbarkeit. Zudem lasse sich so eine durch Überfrachtung der ersten Seite verursachte Unübersichtlichkeit vermeiden, zeigten sich die Richter unternehmerfreundlich.
Der Fall betraf einen selbstständigen Internethändler, der bei Ebay einen Verkaufsshop eingerichtet hatte. Das Impressum befand sich unter der Rubrik "Mich-Seite". LG Traunstein, Az.: 1 HK O 5016/04 |
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hepe Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 7.Nov 2005 17:00 Titel: |
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Was ist denn an diesem Urteil so beachtlich?
Das ist gängige Rechtsprechung.
Das Herausheben dieser Entscheidung könnte für Verwirrung sorgen insofern, dass dadurch der Eindruck entsteht, andere Gerichte würden das anders sehen. |
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