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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 15.Nov 2007 8:05 Titel: Inkassotätigkeit - gewerbsmäßiger Betrug und Überschuldung |
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OVG Lüneburg: Inkassotätigkeit darf wegen gewerbsmäßigem Betrug und Überschuldung untersagt werden
Ein Inkassounternehmer darf seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn er wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde und überschuldet ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg. Denn der Vermögensverfall und die Straftat ließen befürchten, dass der Inkassounternehmer seinen Beruf nicht mehr ordnungsgemäß ausüben werde, befand der Achte Senat
(Beschluss vom 08.11.2007, Az.: 8 LA 88/07). |
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