Die Bundesregierung will das Insolvenzverfahren vereinfachen.
Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen sollen nur noch über das Internet erfolgen.
Weiterhin sollen sogenannte geschlossene Listen verboten werden, in die neue Insolvenzverwalter nur aufgenommen werden, wenn alte ausscheiden. Sanierungen sollen künftig bereits früher zugelassen werden, um die Verwertungschancen besser nutzen zu können.
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