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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 26.Jan 2006 6:23 Titel: Internet-Anbieter darf die IP-Adresse nicht speichern |
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Internet-Anbieter darf nicht die IP-Adresse speichern
Gericht entschied: Provider darf nur die für Rechnung nötige Verbindungsdaten sichern
Internetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht am Mittwoch zum Teil der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online statt. Demnach muss das Unternehmen die bei jeder Einwahl neu vergebene Internet-Adresse (IP-Adresse) eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen (Az.: 25 S 118/2005). Anhand dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat.
Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Zusammenhang mit einem Pauschaltarif (Flat Rate) geklagt und in erster Instanz nur bezüglich der IP-Adresse Recht bekommen. In der Berufung verbot das Landgericht dem Anbieter nun auch, das Volumen der übertragenen Daten zu erheben und zu speichern, weil dies zur Ausstellung der Rechnungen nicht nötig sei. Dagegen ließ es die Speicherung von Anfangs- und Endzeit der Verbindung zu, weil dafür laut Vertrag unter bestimmten Umständen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden könnten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
| Zitat: |
Sie wissen ihre IP-Adresse nicht?
Kein Problem, DOS macht's möglich:
1. Auf «Start/Ausführen» klicken und «cmd» (command) eingeben
2. auf der DOS-Ebene den Befehl «ipconfig /all» eintippen - es erscheinen detaillierte Angaben zu Netzwerk und Online-Verbindung.
3. Verlassen der DOS-Ebene mit «exit» |
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Torpedo Specialist
Anmeldungsdatum: 22.12.2003 Beiträge: 61 Wohnort: CH-Dietikon
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morri Newbie
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 2
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 220 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.Jan 2006 14:40 Titel: Re: Internet-Anbieter darf die IP-Adresse nicht speichern |
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| Zitat: |
Sie wissen ihre IP-Adresse nicht?
...
2. auf der DOS-Ebene den Befehl «ipconfig /all» eintippen - es erscheinen detaillierte Angaben zu Netzwerk und Online-Verbindung.
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Damit bekommen Sie die IP-Adresse des eigenen PCs angezeigt.
Wenn Sie hinter einem Router sitzen (in Firmennetzen üblich) ist das aber nicht automatisch auch die IP-Adresse, mit der Sie im Internet sind, sondern meistens nur eine "private" Adresse.
Unter z.B. http://www.whatismyip.com erhalten Sie die "echte" IP, mit der Sie im Internet sind. |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 8.Nov 2006 6:59 Titel: |
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| Zitat: |
Daten speichern verboten
Bis 2007 sollen die EU-Länder Gesetze beschließen, die die vorsorgliche Speicherung von Internet-Verbindungsdaten regeln. Monatelang sollen die Surf-Spuren aller Nutzer gespeichert werden, um Polizei oder Behörden zur Verfügung zu stehen. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof: Das verstößt gegen deutsches Recht.
Das Landgericht Darmstadt hatte zuvor geurteilt: Der Internetprovider T-Online darf nicht mehr die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse speichern. Er muss die Verbindungsdaten unmittelbar im Anschluss löschen. Durch die schon am 26. Oktober ergangene, aber erst jetzt bekanntgewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird dieses Urteil nun rechtskräftig (Aktz. III ZR 40/06).
Geklagt hatte gegen die Praxis der Datenspeicherung ein 33-Jähriger aus Münster. Holger Voss war im Jahr 2002 angeklagt worden, weil er in einem Eintrag in einem Internetforum angeblich eine Straftat gebilligt hatte. In dem entsprechenden Prozess wurde er freigesprochen - Voss war allerdings sauer, dass sein Internet-Provider überhaupt die entsprechenden Verbindungsdaten zur Verfügung gestellt hatte.
T-Online speichert, ebenso wie mehrere andere Internetprovider, welche dynamische IP-Adresse jedem Kunden beim Einloggen zugewiesen wird. In Verbindung mit sogenannten Logfiles, in denen die Adressen angesurfter Seiten aufbewahrt werden, kann die Internetnutzung mit dieser Information personalisiert überwacht werden.
Revision abgelehnt, Urteil rechtskräftig
Das Amtsgericht Darmstadt und in der Berufung das Landgericht Darmstadt haben hatten T-Online bereits dazu verurteilt, die Zuordnung der jeweiligen IP-Adresse zum Kläger zu löschen. Eine Revision gegen sein Urteil hatte das Landgericht Darmstadt nicht zugelassen.
Dagegen wiederum hatte T-Online Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Beschwerde wurde jetzt abgelehnt. T-Online darf die Verbindungsdaten von Voss nicht weiterhin speichern.
Musterklage - hier klicken
Lesen Sie hier weiter: Jeder muss klagen |
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