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Internet als Rache-Medium

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Amanita Phalloides
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.10.2002
Beiträge: 123
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2005 11:29    Titel: Internet als Rache-Medium Antworten mit Zitat

Zitat:


Internet als "Rache-Medium"

Cyber-Stalking ist die modernste Variante, einen geliebten oder verhassten Menschen zu verfolgen. Die Täter traktieren ihr Opfer mit zahllosen E-Mails, lästern öffentlich in Foren oder stellen peinliche, mitunter auch manipulierte Fotos ins Netz.

Die Botschaft kam aus den Weiten des WWW, und sie verfehlte ihre Wirkung nicht. "Wenn Du nicht zahlen willst, dann sollst Du auch keinen Job mehr haben." Ruinieren würde er sie. Sie, das ist Petra A. (Name geändert) - ein Stalking-Opfer von vielen. Er, das ist ihr Ex-Geschäftspartner. Schon früher hat er versucht, sie zu hintergehen und auszunutzen: Als sie noch gemeinsame Geschäfte machten, nutze er sie nur aus und kontrollierte ihre Kontakte zu anderen Geschäftsleuten und Freunden. Vor zwei Jahren trennte die junge Frau sich aus der Geschäftsbeziehung. Doch das war der Anfang einer Horrorstory, welche kein Ende nimmt. Fassungslos erzählt sie: "Ich habe schon mehrmals meine E-Mail-Adresse gewechselt, aber er schafft es immer wieder, mir neue Botschaften zu schicken und mich in Internet-Foren mich zu diffamieren und mir zu drohen." In Spitzenzeiten bis zu zwanizig Mails und Faxe pro Tag.

Stalking ist ein Begriff aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie anpirschen. Siehe auch "Was ist Stalking?" beim BMJ unter www.bmj.bund.de/stalking. Die Verfolger sind Ex-Partner, rachsüchtige Kollegen, vorbestrafte Betrüger, manchmal auch Unbekannte. Neben beliebten Methoden wie Telefonterror oder sichtbarem Herumlungern vor dem Haus kommen heutzutage mehr und mehr moderne Technologien wie Internet ins Spiel. Petra A. ist kein Einzelfall: In 45 bis 50 Prozent aller Fälle dienen die Möglichkeiten des Internet als Instrument, um das Opfer unter extremen Druck zu setzen.

Die Attacken gehen bei Cyber-Stalking zu 50 Prozent von Ex-Partnern aus, die eine Trennung nur unter Rache akzeptieren. Ein großer Anteil bei Cyber-Stalking hat betrügerischen Ursprung, um den Ofern mit Rufschädigung, Diffamierung und Geschäftsschädigung massiv zu drohen. Dies sind die Ergebnisse der ersten deutschen Studie zu Stalking, für die Wissenschaftler der TU Darmstadt rund 500 Aussagen von Betroffenen auswerteten. Beim Weißen Ring, Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, melden sich immer mehr Hilfesuchende. "Wir nehmen das Phänomen seit Ende der 90er Jahre verstärkt wahr", so der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolf Weber. Sein Eindruck: "Das Problem verschärft sich, weil neue Kommunikationsmöglichkeiten dem Täter seine Attacken ungemein erleichtern."

Mit besonders perfiden Angriffen hatte auch schon Eva-Maria G., Opferschutzbeauftragte des Weißen Rings In Düsseldorf zu tun. In einem Fall verschickte der Angreifer manipulierte Bilder, die das Opfer beim Sex zeigen sollten, an dessen Chef und an Kollegen. Eva Maria G.: "Ich habe der Frau geraten, sehr offen mit ihrem Vorgesetzten zu sprechen und ihm mitzuteilen, dass ihr ganz übel mitgespielt wird." Jüngster Fall: Ein Ex-Freund veröffentlichte Kontaktdaten eines Models im Internet nach dem Motto "Die ist für alles zu haben." Die Verfolger zeigen null Skrupel: Ein Verfolger, dem die Polizei aus Hagen auf der Spur ist, versandte seine unerbetenen Liebeserklärungen ausgerechnet an die E-Mail-Adresse der Tochter. Das Objekt seiner Begierde hatte nämlich gar keinen Rechner.

Möglichkeiten, sich gegen Cyber-Stalking zu wehren

Mit Cyber-Stalking traktieren die Täter ihr Opfer mit zahllosen E-Mails, lästern öffentlich in Foren oder stellen peinliche, mitunter auch manipulierte Fotos und Dokumente ins Netz. Oft ist es für die Opfer schwierig und aufwendig, sich dagegen zu wehren.

Druck erzeugen die Täter, wenn sie in Foren oder gar speziellen Hass-Websites über ihr Opfer herziehen. "Wenn es da heißt, die Annika aus B. geht mit jedem ins Bett", ... " oder, der Peter aus M. ist ein gesuchter Betrüger und zockt jeden ab"....... usw.

RA Ute R. hatte eine Mandantin, die ihrem Verfolger niemals begegnet war. In "Kontakt" gekommen waren Täter und die Frau durch ihr privates Weblog, in dem sie Gedanken und Bilder von sich veröffentlichte. Und als sie auf die Bedürfnisse eines besonders aufdringlichen Fans nicht einging, tauchten Bilder von ihr plötzlich in Foren auf, mit denen sie noch nie etwas zu tun gehabt hatte: Ute R. ließ ihre Mandantin Beweise und Zeugenaussagen sammeln sowie ein Webtagebuch führen. Die Rechtsanwältin ermittelte die IP-Nummer und den Browser, den der Täter benutzte. Sie sagt: "Es ist viel Detailarbeit, bei der man auch auf die Mithilfe des Opfers angewiesen ist." Ihrer Hartnäckigkeit und einer Kombination aus strafrechtlicher Verfolgung und Privatklage ist es zu verdanken, dass der Täter vor Gericht landete. Seitdem ist der Spuk vorbei.

Eine Liste mit Links zu den Stellen wo Stalking-Opfern geholfen werden kann finden Sie auch unter www.bmj.bund.de/stalking.

Juristische Möglichkeiten, sich zu wehren

Sich gegen die Verfolger zu wehren, ist nicht einfach. Doch es gibt ein paar Grundregeln (siehe nachfolgend): Dazu gehört, den Kontakt komplett abzubrechen sowie Beweise digital zu speichern. Ein Ausdruck reicht nicht. Und sich offensiv Hilfe zu suchen, denn je länger die Belästigung toleriert wird, desto weniger sind Richter geneigt zu glauben, dass dieser Zustand nicht auszuhalten ist. Bei Beleidigung oder Bedrohung greift das Strafrecht. Auch kann sich das Opfer auf das Gewaltschutzgesetz berufen und dem Verfolger gerichtlich untersagen lassen, sich zu nähern oder weitere Eintragungen in Foren oder E-Mails zu schreiben. Voraussetzung ist, und das ist in vielen Fällen schwierig, den Täter überhaupt zu identifizieren. "Dazu müssen Provider im Hinblick auf ihre Auskunftspflicht gezwungen werden, eine IP-Nummer und die dazu gehörige E-Mail-Adresse herauszugeben. Bei Verleumdungen in Foren gelingt es oftmals, den Betreiber als Mitstörer abzumahnen", so Rechtsanwalt Ralf H. aus D. Siehe auch "Rechtlicher Schutz gegen Stalking" des BMJ unter www.bmj.bund.de/stalking.

Im deutschen Strafgesetzbuch sind die klassischen Tatbestände wie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB), welche für den Stalking-Tatbestand angewandt werden können. Darüber hinaus findet die neue Gesetzesnovelle von Bundesrat und Justizministerium unter § 241b StGB für den Stalking-Tatbestand ihre Anwendung.

Tipps für Opfer von Cyber-Stalking

* Dem Stalker einmal nachdrücklich mitteilen, dass man keinen Kontakt wünscht, dann nie mehr antworten;

* E-Mails vom Stalker und Nachrichten per SMS speichern;

* Eine Person des Vertrauens die Nachrichten lesen lassen. Nur so lässt sich feststellen, ob der Täter aggressiver wird;

* Wenn man in Chats oder Foren attackiert wird, den Angreifer ignorieren, schlimmstenfalls die Runde verlassen;

Aktuelle Gesetzesnovellen von Bundesrat und Justizministerium

Der Bundesrat hat am 19.03.2005 eine Initiative von Baden-Württemberg und Hessen zur Bestrafung von "Stalking" beschlossen. Jetzt wird ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Hintergrund für diese Gesetzesinitiative war vor allem der Wunsch, gegen Belästigungen durch sog. “Paperazzi” (Pressevertreter, Fotografen) vorzugehen.

Der Entwurf sieht vor, "Stalking" als schwere Belästigung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Wer einen anderen Menschen nachhaltig belästigt, indem er ihm nachstellt oder auflauert, ihn bedroht, mit Telefonanrufen oder unzähligen elektronischen Kurznachrichten per Handy (SMS) bombardiert, oder diffamierende Eintragungen in Internet-Foren, soll in Zukunft Haftstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe riskieren.

Die Bundesjustizministerin Zypries hat am 15.04.2005 einen eigenen Entwurf für ein Anti-Stalking-Gesetz vorgelegt. Der neue Strafrechtsparagraph soll unter § 241b (“Nachstellungen”) Eingang ins Gesetzbuch finden. Siehe auch "Maßnahmen zum Schutz von Stalking-Opfern" des BMJ unter www.bmj.bund.de/stalking.

Demnach soll derjenige mit Geldstrafen oder bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden, der die Lebensgestaltung anderer “schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt”.

Bestraft werden soll das beharrliche und unbefugte Nachstellen durch

* Aufsuchen der räumlichen Nähe

* Herstellung des Kontaktes zum Opfer oder Dritten durch Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, SMS, E-Mail, Internet-Foren)

* mißbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten, z.B. bei Bestellung von Waren und Dienstleistungen im Internet

* Bedrohung des Opfers oder Dritter mit Verletzung der Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit oder Freiheit

wenn dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt wird.

Gegen beide Entwürfe wehren sich die Berufsverbände und Interessenvertretungen der Journalisten. Diese befürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit und sehen Journalisten und Bildberichterstatter schon mit “einem Bein im Knast”.

Mögliche Stalking Tätertypen:

a) Der Expartner

Der Ex-Partner kann sich mit der Trennung über längere Zeit nicht abfinden. Weil Frauen meist Mitleid mit dem Leidenden haben, wird die Situation immer schlimmer, denn der Stalker sieht überall einen Hoffnungsschimmer. Sprüche wie "Ich brauche Zeit" heizen den Stalker ggf. erst so richtig an.

Studien belegen, dass diese Personen nicht wirklich liebesfähig sind, in der Beziehung eher emotional kalt waren und stark kontrollieren wollten. Die meisten Opfer lassen es langsam ausklingen, geben ihm Zeit, die Sache zu verarbeiten und oft reden sie mit dem Stalker "noch ein letztes Mal".

b) Der Illusionist

Der Illusionist hat kaum oder wenig Kontakt zu seinem Opfer. Er glaubt, sein Opfer liebt ihn oder stellt sich eine Beziehung vor, "Ich weiß, dass sie mich liebt", "Ich weiß, dass wir zusammengehören" sind seine Lieblingssätze. Von diesem Typ werden meistens Stars und Promis bedroht. Diese Stalker sind die hartnäckigsten, den sie akzeptieren meistens kein "Nein". Es kann sein, dass sie an einer Krankheit wie Schizophrenie, Erotomanie oder manischer Depression leiden. Dieser Stalker-Typ ist unfähig, in der Realität eine echte Beziehung einzugehen und hatte meist auch noch nie eine Beziehung. Er sucht sich dann "unerreichbare" Opfer aus, wie Stars, Lehrer, verheiratete Menschen, seinen Arzt, Therapeuten oder Pfarrer. Diese Stalker gleichen die Realität in ihrer Phantasiewelt an. "Die imaginäre Liebe ist immer noch besser, als gar keine." Die meisten dieser Stalker kommen aus einem Lebenshintergrund emotionaler Einsamkeit oder Missbrauch, haben kein Gefühl für ihre Identität und beziehen eben ihren Selbstwert aus der übersteigerten Verehrung einer höher gestellten Persönlichkeit.

c) Der Rächer

Der Rächer hat sich über etwas geärgert, was sein Opfer getan hat, eingebildet oder real. Opfer dieser Stalker können Politiker sein, auch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen und Geschäftsleute. Manche dieser Stalker sind Psychopathen, in jedem Fall Leute ohne Bewusstsein oder Gewissensbissen.

c) Psychische Gründe

Nach amerikanischen Untersuchungen leiden etwa 45% der Täter unter einer Geisteskrankheit. Bei den meisten anderen wurden Persönlichkeitsstörungen in verschiedenen Ausprägungen festgestellt. Sie haben ein geringes Selbstwertgefühl, soziale Probleme und meist eine obsessive Natur. Derartige Menschen reagieren überempfindlich auf tatsächliche oder eingebildete Niederlagen oder Zurückweisungen. Dabei steigert sich die unerfüllte bzw. glücklose Liebe bis hin zum Wahn. Die Täter(innen) bedürfen unbedingt psychologischer oder psychotherapeutischer Hilfe.

Ex-Ehepartner / -Beziehungen, nahe Verwandte oder Freunde, die durch die Verfolgung eine Aussöhnung erreichen wollen gehören zu den gewalttätigsten.

Manche Stalker sind in ihr Opfer verliebt. Sie versuchen eine intime Beziehung herzustellen. Sie sind sich jedoch nicht bewusst, dass ihre Wünsche sich von denen der Opfer unterscheiden. In dieser Gruppe gibt es eine große Anzahl von Menschen mit psychischen Störungen.

Inkompetente Verehrer nennen die Psychologen diejenigen Stalker, die versuchen ein Treffen mit Menschen zu erreichen, in die sie nicht verliebt sind. Sie sind narzistisch veranlagt, neigen zur Selbstüberschätzung und verstehen nicht, dass ihre Opfer ihnen mit Ablehnung begegnen.

Die sogenannten ärgerlichen Stalker belästigen ihre Opfer, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Sie sind oft paranoid und verfolgen häufig etwa Rechtsanwälte oder Ärzte oder Konkurenten, von denen sie denken, dass sie ihnen in irgendeiner Weise geschadet haben.

Stalker, die das Ziel haben, ihr Opfer tätlich anzugreifen verfolgen die Menschen meist über Wochen und Monate oder spgar Jahre. Sie versuchen immer, die Kontrolle bzw. Attacken zu behalten und zeichnen sich durch eine hohe Gewaltbereitschaft aus.

Quelle: www.wdr.de/themen/computer/1/cyberstalking/index.jhtml

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3633

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2006 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking

Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking unterstrichen übereinstimmend die Sachverständigen am 18.10.2006 bei der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag zu den entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung (Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen, BT-Drs. 16/575) und des Bundesrats (Stalking-Bekämpfungsgesetz, BT-Drs. 16/1030). Umstritten blieb bei diesem Hearing aber, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll.

Die Mehrzahl der Experten unterstützte die Absicht der beiden Gesetzentwürfe, zum Stalking einen eigenen neuen Straftatbestand zu schaffen. Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund allerdings lehnte dies nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab und plädierte stattdessen dafür, das Gewaltschutzgesetz um die für Stalking typischen Tatbestände zu erweitern und die bereits bestehenden Regelungen konsequenter anzuwenden. Journalistenorganisationen, Verlegerverbände, Presserat sowie ARD und ZDF kritisierten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Formulierungen in beiden Vorlagen drohten auch Journalisten wegen hartnäckiger Recherchen einer Strafverfolgung unter Stalking-Verdacht auszusetzen.

Michaele Gabel von der Interventionsstelle Mainz beschrieb die weitreichenden psychischen, körperlichen und finanziellen Folgen für die Opfer von Stalking, das von Telefon- und SMS-Terror über massenhafte Geschenke und Drohungen bis hin zu Sachbeschädigungen und Körperverletzung oder gar Mord reichen kann. Wie Dorothea Hecht von der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt vertrat Gabel die Auffassung, dass angesichts der Gesetzeslücken die geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Stalking nicht ausreiche. Erforderlich sei, so Gabel, ein eigener Straftatbestand mit harten Strafandrohungen, der bei Stalkern auch eine Deeskalationshaft und eine frühzeitige Gefährderansprache ermögliche.

Für ein neues Gesetz machte sich auch Thomas Janovski stark, Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth. Vermehrt komme es zu Verhaltensweisen, die die Opfer stark beeinträchtigten und die mit den Mitteln des geltenden Strafrechts nicht effektiv verfolgt werden könnten. Das Gewaltschutzgesetz sei nur ein stumpfes Schwert zur Bekämpfung von Stalking. Laut Janovski erlauben Definitionen in den Gesetzentwürfen wie "unbefugtes und beharrliches Belästigen, durch das die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird", eine sinnvolle Strafverfolgung. Ebenfalls zu den Befürwortern eines neuen Gesetzes gehört Armin Nack, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er hält den Schutz von Stalking-Opfern durch eine spezielle Strafvorschrift für notwendig. Im Einzelnen begrüßte Nack auch die Überlegung, gegen Stalker eine Untersuchungshaft als Deeskalationsmaßnahme zu verhängen.

In einer Ausweitung des Gewaltschutzgesetzes sieht hingegen der Juristinnenbund eine bessere Alternative und lehnt deshalb die beiden Entwürfe ab. Schwere Formen von Stalking wie etwa Körperverletzung oder Gesundheitsgefährdung seien ohnehin schon vom Strafrecht erfasst und erforderten kein neues Gesetz, so Sprecherin Freudenberg. Ansonsten erschließe sich aus unpräzisen Begriffen wie etwa "unbefugtes Nachstellen", "nachhaltige Belästigung" oder "erhebliche Beeinträchtigung" nicht, was genau nun verboten ist und was nicht. Wegen dieser Unbestimmtheit der Formulierungen setzen sich aus Sicht Freudenbergs die vorgeschlagenen Straftatbestände der Gefahr der Verfassungswidrigkeit aus.

Benno Pöppelmann, Justiziar des Deutschen Journalistenverbands (DJV), kritisierte bei der Anhörung, dass sich die Stalking-Definitionen der Gesetzentwürfe sehr leicht auf journalistische Recherchen beziehen lassen würden. Betroffene könnten intensive journalistische Nachforschungen im Einzelfall durchaus als beharrliche Nachstellung empfinden, sich nachhaltig belästigt fühlen oder von den Medien verfolgt wähnen. In der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände heißt es deshalb, die Gesetzesvorlagen tangierten die Rundfunk- und Pressefreiheit. Pöppelmann forderte, Journalisten in Ausübung ihres Berufs ausdrücklich vom Geltungsbereich eines Stalking-Gesetzes auszunehmen. Eine mögliche Lösung des Problems sieht der DJV-Justiziar auch in einem von BGH-Richter Nack gemachten Vorschlag: Manche Stalking-Straftatbestände könnten, so Nack, an die Bedingung geknüpft werden, mit Absicht die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen - und Journalisten hätten derartige Absichten ersichtlich nicht.

Zitat:
Quelle: Bundestag, Rechtsausschuss
Pressemitteilung hib Nr. 306/2006 vom 18.10.2006



Pressemitteilung von: 1ARATGEBERRECHT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2364

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2006 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stalking-Opfer künftig besser geschützt

Ständige Telefonanrufe können eine Form von Stalking sein. Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, dass Opfer von systematischen Nachstellungen und Belästigungen besser schützen soll. Künftig gilt es als Straftat, wenn das Opfer durch das so genannte Stalking in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Justizministerin Brigitte Zypries sprach von einem guten Tag für den Opferschutz. Das Gesetz signalisiere eindeutig: "Stalking ist keine Privatsache, keine Sache von verschmähten Liebhabern, sondern strafbares Unrecht".

Systematischer privater Terror, fortgesetzte Bedrohung, Belästigung und Verfolgung trifft zumeist Frauen. Oft steckt der ehemalige Partner dahinter, und nicht selten endet das Drama tödlich. Der von Bund und Ländern erarbeitete Kompromiss gibt eine ausführliche Definition von Stalking und stuft es als Straftat ein, wenn die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt ist. Je nach Schwere drohen Geldstrafen oder Haft von drei Monaten bis zehn Jahren. Bei Wiederholungsgefahr kann ein Stalker künftig auch in Untersuchungshaft genommen werden, bevor er sein Opfer erneut schwerwiegend schädigen kann.

Die Betroffenen müssten vom Staat raschen und wirksamen Schutz erfahren, betonte Zypries. Die SPD-Politikerin lobte den von Bund und Ländern erarbeiteten Kompromiss als gute Lösung mit Augenmaß. Gerade wieder habe es einen Fall gegeben, wo mit den Instrumenten des neuen Gesetzes ein Leben hätte gerettet werden können, gab die Ministerin zu bedenken. Das Gesetz müsse aber auch bei Staatsanwaltschaften und Polizei nachvollzogen werden.

Die Opposition begrüßte zwar das Ziel, die Opfer besser zu schützen, brachte aber verfassungsrechtliche Bedenken beispielsweise gegen die so genannte Deeskalationshaft vor. Gefordert wurden auch Ausnahmen für Journalisten, damit nicht hartnäckige Recherche als Stalking unterbunden werde. Zypries lehnte dies ab. ""Wir wollen keine Paparazzi-Klausel", erklärte sie. Wer sich presserechtlich korrekt verhalte, sei kein Stalker.

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet "heranpirschen". Im angelsächsischen Recht, aber auch in Belgien ist Stalking mit Strafe bedroht.
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/381914
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ukr_expert
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 4.Dez 2006 1:30    Titel: Antworten mit Zitat

interessant, ob schuldenantreibung dem gesetz unterliegt.
wie arbeiten denn dann die kollektoren?
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