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KIK zum wiederholten Male arbeitsgerichtl. verurteilt

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CLLB Rechtsanwälte
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 73
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2008 16:07    Titel: KIK zum wiederholten Male arbeitsgerichtl. verurteilt Antworten mit Zitat

Arbeitsgericht Dortmund verurteilt Textildiscounter Kik zur Gehaltsnachzahlung von rund € 9.000,00. Stundenlohnvereinbarung von
€ 5,20 nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig. Stundenlohn in Höhe von € 8,21 angemessen

München/Dortmund 02.06.2008 – Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, wurde der Textildiscounter Kik nun verpflichtet, den Stundenlohn einer 58jährigen Teilzeitangestellten um rund € 3,00 zu erhöhen. (Az.: 4 Ca274/08)
Das Gericht bewertete den zwischen der Angestellten und Kik vereinbarten Stundenlohn in Höhe von € 5,20 als unangemessen niedrig. Die Angestellte kann sich nun über eine Nachzahlung von rund € 9.000,00 freuen, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Die zuständige 4. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund signalisierte in der mündlichen Verhandlung zudem, dass es auch die weiteren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Angestellten und dem Konzern für gesetzwidrig halte.

Nach Auffassung des Gerichts sei ein Stundenlohn von € 8,21 angemessen. Bei dem Urteil handelt es sich bereits um die zweite gerichtliche Niederlage des Konzerns vor Gericht. Bereits am 14. Mai hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass der Lohn einer Angestellten anzuheben sei, da der bisher vereinbarte Stundenlohn die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten hätte, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, weiter.

Mitarbeiter mit ähnlich niedrigen Stundenlohnvereinbarungen (unter € 8,21) sollten daher prüfen, ob ihnen nicht ebenfalls Nachzahlungsansprüche zustehen, die aufgrund der nun vorliegenden Urteile seitens des Konzerns wohl nicht mehr bestritten werden dürften.

Arbeitnehmer mit einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht müssen zudem kein Anwalts- und Gerichtskosten fürchten, da diese Kosten in der Regel vollumfänglich von den Versicherern übernommen werden.

Pressekontakt: RA István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: [E-Mail anzeigen] Web: www.cllb.de
_________________
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Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 344
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 4.Jun 2008 15:36    Titel: ... Antworten mit Zitat

das wird aber auch höchste Zeit,

jetzt müssen alle , wirklich alle die unter 8 Euro / h arbeiten einmal nachprüfen, ob sie's für Sittenwidrig halten, dafür zu arbeiten ..... sich als Sklaven zu verkaufen. Dann wird endlich die Politik unter Druck gesetzt

1. Über die Steuer und Abgabenpolitik mit einem Ergebnis nachzudenken und zu entscheiden !

2. Über die Arbeitsmarktpolitik nachzudenken und zu entscheiden !

Dann haben wir zwar erstmal offiziell 20 % Arbeitslose --- die haben wir aber inoffiziell ja sowieso --- Immerhin ist das ein Zeugnis der Politik der letzten 10 Jahre --- ein ganz schlechtes Zeugnis !!!!

Grüsse
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