Kassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen haben künftig Anspruch auf eine Akupunkturbehandlung. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss nach einer Sitzung in Düsseldorf mit. Akupunktur zur Linderung von Spannungskopfschmerzen und Migräne wurde den Angaben zufolge hingegen nicht anerkannt.
Modellprojekte zeigten Wirkung
Nach Angaben des Ausschusses basiert die Entscheidung auf den Ergebnissen zweier Modellprojekte.
Dabei sei die Wirksamkeit der traditionellen chinesische Akupunktur mit Nadeln zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen getestet worden. Der Erfolg bei Rückenschmerzen habe nicht wesentlich höher als bei einer Schein-Akupunktur, bei der bewusst falsche Punkte gestochen wurden, gelegen.
Allerdings hätten beide Anwendungen deutlich bessere Erfolge als bei Standardtherapien erreicht. Ähnlich sei es bei der Behandlung von Knieleiden gewesen.
Für die Behandlung von Kopfschmerzen wurde den Angaben zufolge zwischen beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie kein Unterschied festgestellt.
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