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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 21.Sep 2006 12:09 Titel: Kaufpreis ist trotz geringfügiger Mängel zu zahlen |
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Geringfügige Mängel an einem Möbelstück berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Nach Auffassung der Richter liegt ein Fehler im Sinne des so genannten Gewährleistungsrechts nur vor, wenn dadurch der Wert der Ware oder ihre Gebrauchstauglichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird (Az.: 12 U 76/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Möbelhauses gegen einen Kunden statt. Der Kunde hatte eine Schrankwand zum Preis von 3 125 Euro gekauft. Er verweigerte die volle Kaufpreiszahlung mit der Begründung, das Möbelstück weise Mängel auf, insbesondere Schrammen, Kratzer und Druckstellen. Ein Sachverständiger sah sich allerdings nicht in der Lage festzustellen, ob es sich um anfängliche Mängel oder Gebrauchsspuren handelte. In jedem Fall aber betrage die Wertminderung höchstens 150 Euro.
Vor diesem Hintergrund sah das OLG die Klageforderung als begründet an. Die Wertminderung betrage nicht einmal fünf Prozent des Kaufpreises und spiele daher rechtlich keine Rolle, heißt es in dem Urteil. |
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