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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 2.Feb 2006 18:24 Titel: Kein Anspruch auf volle Prämien-Rückzahlung |
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Lebensfremde Erwartung des Klägers"
Kein Anspruch auf volle Prämien-Rückzahlung
Versicherungsnehmer haben trotz der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keinen Anspruch darauf, dass sie bei einer vorzeitigen Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags die vollen Versicherungsprämien zurückerhalten.
Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, wenn in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass nur ein so genannter Sparanteil investiert wird.
In dem Fall hatte ein Versicherungsnehmer nach der Kündigung seiner Lebensversicherungsverträge die volle Rückzahlung der Versicherungsprämien gefordert. Begründet hatte er das damit, dass in den Versicherungsbedingungen die möglichen Kosten nicht ausdrücklich erwähnt worden waren.
Die Richter folgten seiner Argumentation jedoch nicht. Aus den Versicherungsbedingungen der Beklagten geht nach Meinung der Richter eindeutig hervor, dass nicht die gesamten Beiträge des Versicherungsnehmers angelegt werden. Außerdem enthalten die Unterlagen der Versicherung einen deutlichen Hinweis darauf, dass der Versicherungsschutz nicht ohne eine Gegenleistung gewährt wird.
Damit, so heißt es im Urteil, ist die ohnehin lebensfremde Erwartung des Klägers, es würden für eine Lebensversicherung keine Kosten anfallen, nicht nachvollziehbar. (Az.: 20 U 105/05)
http://www.olg-hamm.nrw.de/
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/index.html
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1181162 |
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