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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6841
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Verfasst am: 5.Jul 2006 16:58 Titel: Kein Arbeitslosengeld für Ebay-Verkäufer |
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Wer Geschäfte im Internet macht, hat unter Umständen kein Recht mehr auf Arbeitslosengeld II. Ein Gericht in Wiesbaden hat im Fall eines arbeitslosen Ebay- Verkäufers entsprechend geurteilt.
Ein Arbeitsloser, der einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Wiesbaden hervor (Az: Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER). Das Gericht erklärte, der Betroffene habe seine Einkommensverhältnisse nicht glaubhaft dargestellt.
In dem Fall war ein Arbeitsloser vor Gericht gezogen, weil die zuständigen Stellen ihm kein Arbeitslosengeld II zahlen wollten. Nach Angaben des Wiesbadener Sozialgerichts verkauft der Mann über Ebay ausgemusterte Polizei- und Bundeswehrausrüstung. Zumindest in der Vergangenheit habe er damit Einnahmen von knapp 2000 Euro im Monat erzielt. Als der Mann Ende 2005 dennoch Arbeitslosengeld II beantragte, lehnten die zuständigen Behörden ab.
Nach Angaben des Gerichts führte der 44-Jährige seine Internetgeschäfte auch im Frühjahr 2006 noch weiter. Seit Januar 2003 habe er über 1100 Käuferbewertungen erhalten. Zudem unterhält er eine eigene Verkäuferseite im Internet, wie Recherchen des zuständigen Richters ergaben. Der Eilantrag des Betroffenen auf vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II wurde zurückgewiesen. |
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