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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Aug 2005 15:46 Titel: Kein Rücktrittsrecht für Ebay-Versteigerer |
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Auktion abgebrochen!
Auto-Anbieter muß Schadenersatz zahlen
Wer auf der Website von Ebay eine Ware zur Versteigerung anbietet, gibt ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Es sprach einem Bieter Schadenersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internet-Auktion vorzeitig ohne Zuschlag abgebrochen hatte.
Der Fall: Für einen Gebrauchtwagen (geschätzter Wert 7.000 Euro) hatte der Bieter bei Abbruch der Versteigerung das Höchstgebot von 4.550 Euro abgegeben. Der Besitzer des Wagens weigerte sich jedoch, das Auto dafür herauszugeben.
Nach dem Urteil muß er dem Bieter jetzt die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2.450 Euro, als Schadenersatz für entgangenen Gewinn auszahlen.
Der Richter argumentierte:
Wer eine Ware bei Ebay einstellt, erklärt, daß er das höchste wirksame Gebot annimmt.
OLG Oldenburg, 08. Zivilsenat - AZ: >>> klick zum Urteil, 8 U 93/05
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