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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 7.Dez 2006 9:20 Titel: Kein Vorsteuerabzug für Selbstnutzung einer Wohnung! |
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Ein Selbstständiger, der in einem Mehrfamilienhaus, dass zu seinem Unternehmensvermögen gehört, eine Wohnung selbst nutzt und die übrigen Wohnungen umsatzsteuerfrei vermietet, ist nicht zum Abzug der auf die Eigennutzung entfallenden anteiligen Vorsteuer berechtigt.
Das Finanzgericht Köln schloss sich der Meinung des Klägers nicht an, dass der (anteilige) Vorsteuerabzug deshalb zu gewähren sei, weil die Selbstnutzung als unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstelle. Nach Auffassung des Senats ist § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 lit. a 6.MwSt-RL dahingehend zu verstehen, dass ein Vorsteuerabzug nur dann in Betracht kommt, wenn der Unternehmer mit der Immobilie seinerseits steuerpflichtige Ausgangsumsätze erbringt.
Ohne einen vorherigen Vorsteuerabzug in Bezug auf den teilweise privat genutzten Gegenstand bestehe nicht das Bedürfnis einer Korrektur über die "Eigenverbrauchsregelung" des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, die als Vorsteuerkorrekturvorschrift zu verstehen sei. FG Köln Az.: 7 K 4695/04 _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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