Verfasst am: 20.Aug 2006 16:20 Titel: Keine Gebührenbefreiung für Rechtsanwälte
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, bei der es um Rundfunkgebühren für ein von ihm nicht angemeldetes Autoradio ging. Er machte geltend, dass das Finanzamt eine Nutzung seines Kraftfahrzeuges zu beruflichen Zwecken lediglich zu 30 Prozent anerkannt habe und er das Autoradio sowieso nie einschalte.
Das Vorhandensein dieses Radios hatte ein so genannter Rundfunkbeauftragter festgestellt. Dieser hatte auch beobachtet, dass der Rechtsanwalt mit seinem PKW von seiner Wohnung in die nahe gelegene Kanzlei fuhr. Das Gericht gab dem Südwestrundfunk Recht und wies die Klage ab. (Az.: 4 K 393/06).
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