Verfasst am: 8.Aug 2006 16:06 Titel: Keine Kündigung wegen Überstunden-Verweigerung
Einem Arbeitnehmer, der keine kurzfristig angesetzten Überstunden machen will, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.
Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten gegen ein Verwaltungsunternehmen statt und hoben deren Kündigung auf
(Az.: 3 Sa 2222/04).
Die Frau hatte sich geweigert, kurzfristig anberaumte Überstunden zu leisten und dabei auf ihr kleines Kind verwiesen, das sie zu Hause zu versorgen habe. Dennoch reagierte die Firma mit der Kündigung. Die Mitarbeiterin sei arbeitsvertraglich verpflichtet, Überstunden zu machen.
Laut Urteil ist eine solche Verpflichtung zwar grundsätzlich zulässig. Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im konkreten Fall hatte der Vorgesetzte die Mehrarbeit ohne besonderen Grund nur wenige Stunden zuvor angeordnet.
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