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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.Okt 2006 6:27 Titel: Koalition: Die Eckpunkte der Gesundheitsreform |
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Von einer Refom erwartete man im allgemeinen eine gewisse Radikalität, was die Veränderungen anbelangt. Ein Systemwechsel ist auch von vielen gefordert worden. Herausgekommen ist ein Kompromiß, der das Gegenteil bewirkt, was er eigentlich bewirken sollte. Die Kosten für die Versicherten und auch die Arbeitgeber steigen - ein Beschäftigungseffekt, der durch niedrigere Sozialbeiträge in Aussicht gestellt worden war, wird die Reform nicht auslösen. Sind wir unregierbar ? Die Kassen haben durch den Zuschlag, den sie erheben können nach wie vor die Möglichkeit den gesetzliche festgelegten Beitragssatz nach oben zu drücken. Alle Kassen haben angekündigt, dass sie von dieser Möglichkeite Gebrauch machen wollen -wäre jetzt das Kartellamt für solche Marktabsprachen zuständig ? - wohl nicht, denn die öffentlcihen Kassen genießen nach wie vor Privilegien.
Lesen Sie trotzdem, was jetzt beschlossen wurde:
Beitragssatz: der wird künftig einheitlich für alle Kassen politisch festgesetzt. Der Beitrag für die Arbeitgeber liegt um 0,9 Punkte unter dem der Arbeitnehmer.
Gesundheitsfonds: dorthinein fließen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuerzuschüsse.
Risikostrukturausgleich: der wird im Gesundheitsfonds erledigt. Aus dem Fonds erhalten alle Kassen gleiche Pauschalen je Versichertem, korrigiert um einen Faktor für Morbidität der Versicherten der Einzelkassen.
Kleine Prämie: die muß eine Kasse bei ihren Versicherten erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt. Die Prämie beträgt maximal ein Prozent des Einkommens; bis zu einer Prämie von acht Euro gibt es es keine
Einkommensprüfung.
Portabilität: In der PKV werden Alterungsrückstellungen bei Wechsel des Versicherungsunternehmens mitgegeben; Folge: Mehr Wettbewerb im Versichertenbestand.
Rückkehrrecht: Ehemals PKV-Versicherte, die nicht versichert sind, können in einen sozial gestalteten Basis-tarif zurückkehren; keine Gesundheitsprüfung, Kontrahierungszwang.
Neue Leistungen: Mutter-Kind-Kuren und Reha werden Pflichtleistungen; für unheilbar Kranke gibt es eine palliativmedizinische Versorgung.
Honorarreform: Der EBM wird von Punkten und floatenden Punktwerten auf feste Euro-Werte umgestellt. Der Start soll kostenneutral sein, ab 2009 übernehmen Kassen das Morbiditätsrisiko.
Welche Auswirkungen wird die beschlossene Reform haben ?
Für die Patienten: Nach 30 Jahren ist dies das erste Gesetz, das kein Kostendämpfungsgesetz ist. Es gibt keine weiteren Leistungsausgrenzungen, keine höheren Zuzahlungen - im Gegenteil: Leistungen werden ausgeweitet. Das betrifft sinnvolle Prävention, beispielsweise bei Schutzimpfungen, die die Krankenkassen bald zwingend bezahlen müssen, wenn die Ständige Impfkommission dies empfiehlt. Das gilt für die Rehabilitation, die bislang eine Ermessensleistung der Krankenkassen ist. In den letzten Jahren haben die Kassen daran unsinnig gespart. Reha wird zur Pflichtleistung. Und das gilt auch für die Palliativmedizin: Unheilbar kranke Menschen bekommen am Lebensende einen Anspruch auf qualifizierte ärztliche und pflegerische Leistungen in ihrer häuslichen Umgebung.
Für die Versicherten: "Es wird teurer." Diese Feststellung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird eine Auswirkung der Reform sein. Das erklärt den Aufstand der Gesunden in der Republik. Das ist immerhin die Mehrheit. Schon im nächsten Jahr werden die Beitragssätze vieler Kassen steigen, der Druck zur Entschuldung bis Ende 2008 wächst - und natürlich werden dies die 50 Millionen Beitragszahler spüren. Kostendämpfung geht zu Lasten der Patienten. Höhere Beiträge zur Finanzierung von Medizin für Kranke verteilt sich auf mehr Köpfe. Eines dürfte allerdings als sicher gelten: die Hoffnung darauf, daß mit einer Finanzreform die gesetzliche Krankenversicherung demographieresistent wird, geht nun endgültig gegen Null. Der Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb der GKV wird nicht kommen. Es gibt dafür zwei Ventile, mit denen die Ausgaben für Gesundheit von den Arbeitskosten entkoppelt werden können: die kleine Gesundheitsprämie und eine allmählich wachsende Steuerfinanzierung der Krankenkassen.
Für die Ärzte: Ihre Organisationen wollen den Paradigmenwechsel, der mit dieser Reform stattfindet, noch nicht wahrhaben - auch weil der Paradigmenwechsel zaghaft vonstatten geht. Aber Tatsache ist: nach 16 Jahren gesetzlicher Budgetierung der Honorare bricht 2009 in der Vergütungssystematik für die Vertragsärzte ein neues Zeitalter an. Zeitgleich starten 2009 der Gesundheitsfonds mit der kleinen Gesundheitsprämie, der morbiditätsorientierte Risiko-strukturausgleich und der Euro-EBM für die Vertragsärzte.Zornig macht die Ärzte gegenwärtig, daß dieser EBM im wesentlichen auf der Ist-Gesamtvergütung aufsetzt und damit die als unzureichend empfundene Honorierung zur Basis der Weiterentwicklung macht. Längerfristig - und weit ins nächste Jahrzehnt hineingedacht - ist aber viel wichtiger, nach welchen Regeln die Vergütungen dynamisiert werden. Wenn ab dem Jahr 2009 das Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten wieder auf die Krankenkassen übergeht, dann ist dies von entscheidender Bedeutung dafür, daß die erst im nächsten Jahrzehnt demographisch bedingte Zunahme von Krankheiten nicht mehr zu Lasten der Ärzte geht.
H. Meyer
www.rechtkurz.de |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 8.Jan 2007 17:14 Titel: Gesundheitsfonds - kommt die Aldi-Krankenkasse? |
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[/b]Kaum ein Tag vergeht, an dem in Deutschland nicht über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und den Gesundheitsfonds gestritten wird.
Was meint eigentlich der Erfinder des Fonds? Wolfram Richter, Professor für Öffentliche Finanzen an der Universität Dortmund und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, gilt als der geistige Vater des Gesundheitsfonds.
| Zitat: |
Eine ganze Republik streitet über den Gesundheitsfonds - wie fühlt man sich als geistiger Vater dieses Konzeptes?
Besser, als Sie es vielleicht erwarten. Die heftige Kritik an der Einführung des Gesundheitsfonds ist deutlich leiser geworden: Hat man sich anfangs über die Fondskonzeption als solche gestritten, so geht es mittlerweile eher um die praktische Umsetzung.
Fühlen Sie sich mit der Umsetzung Ihrer Idee durch die Politik noch wohl?
Ich kann bis auf einige Details damit ganz gut leben, denn die Unterschiede zu meinem ursprünglichen Vorschlag sind nicht so gravierend, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Wo liegen die Unterschiede?
In den Instrumenten, mit denen die Kassen zukünftig um neue Mitglieder konkurrieren. Bisher konkurrieren die Kassen über die Höhe des Beitragssatzes, wobei jedes Mitglied seinen Beitrag lohnabhängig direkt an die Kasse seiner Wahl zahlt. Nach dem Regierungsentwurf sollen die Kassen zukünftig über Zu- und Abschläge konkurrieren, die sie von ihren Mitgliedern erheben, wenn ihre Ausgaben von den Einnahmen abweichen, die ihnen aus dem Gesundheitsfonds zufließen. Wichtig ist dabei, dass die Zu- und Abschläge im Regelfall pauschal, also lohnunabhängig erhoben werden sollen, während der Fonds selbst, wie in der Sozialversicherung üblich, lohnabhängig finanziert wird. Nach meinen ursprünglichen Vorstellungen sollten die Einnahmen des Fonds nicht direkt an die Kassen fließen, sondern indirekt, indem sie in festen, lohnunabhängigen Beträgen an die Versicherten ausgezahlt werden, die die Mittel dann einsetzen, um sich bei einer Kasse zu versichern. Wirkungsanalytisch gesehen ist das identisch, die Unterschiede liegen mehr in der Wahrnehmung. Bei beiden Lösungen sparen alle Versicherten unabhängig von ihrem persönlichen Lohn gleich viel Geld, wenn ihre Kasse günstig wirtschaftet.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Kassen keine einkommensunabhängigen Zuschläge erheben dürfen, wenn diese über 8 Euro hinausgehen. Stellt das den Erfolg der Reform in Frage?
Diese Überforderungsklausel war im ursprünglichen Vorschlag nicht enthalten und läuft dem Sinn der Reform zuwider. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man sie haben will. Versicherte sollen ja immer die Kasse wechseln können, wenn sie sich bei ihrer alten überfordert fühlen. Die Überforderungsklausel stellt die Reform nicht in Frage. Sie wird nur das Sterben von Kassen, die nicht wettbewerbsfähig sind, beschleunigen.
Aber ein Kritikpunkt an Ihrem Konzept bleibt erhalten, nämlich dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor die Lohnkosten erhöhen - mit entsprechend negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt.
Mit Blick auf den Arbeitsmarkt wäre eine lohnunabhängige Finanzierung des Gesundheitsfonds natürlich besser, aber die Lohnunabhängigkeit bekommen Sie politisch nur hin, wenn Sie für einen Sozialausgleich sorgen. Eine Abschaffung der lohnabhängigen Beiträge zur GKV zum Preis einer entsprechenden Anhebung der Lohnsteuer würde jedenfalls wenig bringen. Der Gesundheitsfonds zielt auch weniger auf die Probleme des Arbeitsmarktes ab, sondern mehr auf die Probleme des Krankenversicherungsmarktes.
Die da wären?
Das größte Problem sehe ich darin, dass die lohnbezogene, paritätische Finanzierung der GKV die Nachfrage nach Versicherung systematisch überzeichnet. Das können Sie klar sehen, wenn Sie der Frage nachgehen, warum die Kassen den Wettbewerb nur über Leistungsausweitung und nicht über Spartarife austragen. Angenommen, eine Kasse könnte durch abgespeckte Leistungen die Beitragssätze senken, so kommt im derzeitigen System bei den Versicherten nur ein Bruchteil der Kostenersparnis an. Zum einen geht die Hälfte der Beitragssatzsenkung wegen der paritätischen Finanzierung an den Arbeitgeber, zum anderen sinkt der Einspareffekt umso mehr, je geringer der Lohn ist, auf den die Beitragssatzsenkung angewendet wird. Damit gibt es für die meisten Versicherten keine Anreize, Abstriche vom Leistungskatalog gegen geringere Beitragssätze einzutauschen - warum sollten sie auf eine Leistung verzichten, deren Wert höher ist als das, was es in der persönlichen Beitragsrechnung kostet? Der Versicherte wird in diesem System immer für eine Vollversorgung plädieren und kein Interesse an Spartarifen haben - weswegen die Kassen solche Tarife erst gar nicht anbieten.
Dieses Problem verschwindet beim Gesundheitsfonds?
Genau, denn hier entfällt die implizite Subventionierung der Versicherungsnachfrage durch das bisherige Modell: Jede Einsparung der Kasse merkt der Versicherte jetzt unabhängig von der Höhe seines Einkommens eins zu eins in seinem Geldbeutel - damit lohnt es sich für die Kassen, günstigere Tarife mit eingeschränkten Leistungen anzubieten, und für den Versicherten lohnt es sich, über solche Angebote nachzudenken.
Haben die Kassen so viele Möglichkeiten, ihr Leistungsangebot zu variieren?
Mehr, als viele Kritiker denken, beispielsweise bei der freien Wahl von Ärzten und Krankenhäusern. Zudem müssen Sie bedenken, dass der Leistungskatalog zwischen den Ärzten und den Kassen ausgehandelt wird. Die Kassen haben im geltenden System kein Interesse an einem eng definierten Pflichtleistungskatalog. Beim Gesundheitsfonds sieht das anders aus: Die Kassen wissen, dass nun ein Spartarif für viele Versicherte interessant wird - und werden dementsprechend anders über den Pflichtleistungskatalog diskutieren. Sie wissen, dass vom Markt ein Druck ausgehen wird, Zusatzleistungen von den Pflichtleistungen zu trennen und nur noch zu risikoadjustierten Prämien über Zusatzverträge anzubieten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mit dem Gesundheitsfonds auch bald die erste Krankenkasse mit Billigtarifen kommt, eine Aldi-Krankenkasse, wenn Sie so wollen.
Also doch der von vielen kritisierte Marsch in die Einheitsmedizin?
Dieser Vorwurf ist absurd: Wenn überhaupt, dann haben wir jetzt Einheitsmedizin, die sich darin ausdrückt, dass es keine Vielfalt in der Gesundheitsversorgung gibt. Der Wettbewerb über die Beitragssätze ist kraftlos, weil die absolute Ersparnis kleiner Beitragssätze bei Versicherten mit kleinem Einkommen zu gering ist. Beim Gesundheitsfonds wird zwar der Beitragssatz einheitlich festgelegt, aber der Wettbewerb erfolgt über den Leistungskatalog und einkommensunabhängige Rückerstattungen. Ich bin mir sicher, dass sich die Anreize massiv erhöhen, den Wettbewerb über neue Wege der Gesundheitsversorgung zu suchen.
Bleibt noch der Vorwurf der regionalen Auswirkungen - einige Länderfürsten befürchten, dass ihnen durch die Reform hohe Kosten entstehen.
Dieser Streit wirkt sehr inszeniert. Entscheidend für die regionalen Umverteilungswirkungen ist, wie hoch die zusätzliche Belastung einzelner Länder durch die Reform ist. Hier kommen zwei aktuelle Gutachten übereinstimmend zu dem Schluss, dass die Mehrbelastungen für Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unter 100 Millionen Euro jährlich liegen, also weit unter einigen Horrorzahlen, die da genannt wurden.
Der Gesundheitsfonds wird also kommen?
Er wird früher oder später kommen. Ich sehe keine politisch mehrheitsfähige Alternative.
Die Fragen stellte Hanno Beck.
Text: F.A.Z. |
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Kerstin1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2006 Beiträge: 48 Wohnort: Cloppenburg
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Verfasst am: 10.Jan 2007 9:51 Titel: Was heißt das in der Praxis? |
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Was bedeutet das in der Praxis für den Versicherten?
Lebe von ALG II und braucht z Zt "nur" 1% meines Einkommens an Arzt- und Rezeptgebühren zahlen, den Rest des Jahres bin ich dann befreit, sobald dieser Betrag erreicht ist.
Ich lese da eine Prämie kann von der Krankenkasse erhoben werden, unter 8 Euro gibt es keine Einkommensprüfung? Soll man jetzt mtl. 8 Euro zusätzlich zahlen oder wie ist das?
Kuren/Reha als Pflichtleistung?????
Wenn ich eine Reha-Kur beantrage, schickt mich die KK zur BfA, die BfA bzw. die Rentenkasse ist dann für mich zuständig, also gilt diese "Pflichtleistung" doch gar nicht?!!!!
Krankenkassen schicken ihre Versicherten weg oder heißt das in Zukunft, dass sie die Anträge bearbeiten und genehmigen müssen?
Das halte ich für extrem, manche Leute beantragen eine Kur und haben aber GAR NICHTS, es ist bestimmt 1% der Patienten, die sich die Leistungen erschleichen.
Ich mußte letztes Jahre - nach 4 Jahren chron. Krankheit erster Kurantrag wegen dieses Leidens - bei der BfA erst einen Widerspruch gegen Ablehnung einreichen und es hat 6 Monate gedauert.
Bei der Kur lernte ich Leute kennen, die diese chron Krankheit erst seit 6-24 Monaten haben, und schon Kur genehmigt!!!
Hab wohl die falschen Ärzte??????
Dieses System, dass manche Patienten eine Leistung bekommen und andere nicht, wird sich nciht ändern, es wird immer ungerecht bleiben. jedenfalls habe ich da kein Verttrauen zu!!!!
Ich bin mehr als enttäuscht, da die Politiker anfangs große Töne hatten, dass man als Ziel die Senkung der KK-Beiträge hat und die Kosten der Arbeit sich senken sollten.
Als Hartz IV-Empf. kann ich da nur sagen, IHR HABT KLÄGLICH VERSAGT. Und Leute wie ich (chron. krank und langzeitarbeitslos) müssen die Suppe auslöffeln.
Weil ich bekomme hier keine Arbeit und es gibt keine Anreize für Arbeitgeber, mich einzustellen.
Der Arbeitsmarkt wird nicht belebt durch diese "Reform". |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 1.Apr 2007 16:26 Titel: |
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Gesundheitsreform tritt in Kraft
Was sich für Krankenversicherte ändert.
Die erste Stufe der umstrittenen Gesundheitsreform ist in Kraft getreten. Auch wenn zentrale Elemente wie der Gesundheitsfonds erst 2009 starten, haben sich ab heute zahlreiche Regeln für die Versicherten geändert zu. Ein Überblick über die Neuerungen.
Gesetzlich Versicherte
Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.
Neue Tarife
Die gesetzlich Versicherten können bei ihren Kassen zwischen neuen Tarifmodellen wählen. Hierzu zählen etwa Selbstbehalttarife. Das Kassenmitglied verpflichtet sich dabei, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen (etwa die ersten 1000 Euro im Krankheitsfall). Gleichzeitig erhält der Versicherte eine Prämie von seiner Kasse (zum Beispiel 400 Euro). Hat er geringe Krankheitskosten, rentiert sich dies für ihn.
Ebenso soll es Tarife geben, bei denen die Versicherten bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten. Andere beinhalten die Übernahme von Kosten, die die Kasse sonst nicht tragen würde - etwa für besondere Therapien oder Arzneimittel (wie Homöopathie). Darüber hinaus muss jede Kasse Tarife für die Teilnahme der Versicherten an bestimmten Chroniker-Programmen anbieten. Wenn ein Diabetiker an einem Spezialprogramm teilnimmt, soll er durch eine Prämie belohnt werden. Auch Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden. An alle freiwilligen Tarife der Kassen ist der Versicherte mindestens drei Jahre gebunden.
Beitragssätze der gesetzlichen Kassen
Zu Jahresbeginn stiegen die Sätze im Schnitt um etwa 0,6 Punkte. Die Kassen begründeten dies auch mit der Reform - was das Ministerium zurückwies. Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.
Privatversicherte
Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in die PKV erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.
Nichtversicherte
Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV vom 1. Juli an im so genannten Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssen offene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.
Apotheken/Medikamente
Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert.
Ärzte
2011 kommt eine neue Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in „unterversorgten“ Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.
Krankenkassen
Statt sieben soll es nur noch einen Dachverband für die gesetzlichen Kassen geben. Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008 müssen sämtliche gesetzliche Kassen entschuldet sein.
Kosten
Das Einsparvolumen liegt 2007 bei 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen steigt in den kommenden Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro.
Quelle: HB |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 22.Apr 2007 8:00 Titel: |
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Für Menschen mit Gesundheitsproblemen soll es offenbar noch schwieriger werden, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Die Allianz-Krankenversicherung habe ihre Gesundheitsprüfung verschärft, meldete das Magazin „Der Spiegel“ vorab. Antragsteller mit hohem Krankheitsrisiko sollten konsequenter abgewiesen werden.
Steigende Gesundheitsausgaben zwängen zudem die private Krankenversicherung auch zu schärferen Kontrollen. So haben DKV und Victoria dem Bericht zufolge zusammen einen dreistelligen Millionenbetrag in neue Software investiert, die Arztrechnungen auf unplausible und überhöhte Posten überprüfen soll. Dies sei eine Reaktion auf „Optimierungs-Software“ der Ärzte, die beim raffinierten Abkassieren unterstütze.
Die privaten Krankenversicherer kämpfen grundsätzlich mit dem gleichen Kostendruck im Gesundheitswesen wie die gesetzlichen Kassen. Auch in der PKV waren die Beiträge in den vergangenen Jahren gestiegen. Durch die Gesundheitsreform stehen die Unternehmen unter zusätzlichem Druck. Ab Juli müssen sie frühere Privatversicherte wieder aufnehmen, die – oft wegen Finanznot – ihren Schutz verloren haben. Wer arm ist, muss künftig Beitragsrabatt bekommen.
Quelle: HB |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3996
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Verfasst am: 26.Apr 2007 10:00 Titel: |
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| Zitat: |
Haftungsfalle:
Beurteilung der Krankenversicherungsfreiheit im Rahmen der Gesundheitsreform - 3+1 Regelung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz („Gesundheitsreformgesetz“) wird die Regelung über die Versicherungsfreiheit „höherverdienender“ Arbeitnehmer neu geordnet. Arbeitnehmer sind danach erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Durch die Änderung der Rechtslage tritt die Versicherungsfreiheit bei Aufnahme einer Beschäftigung aufgrund der Höhe des Jahresarbeitsentgelts von Beginn an nur dann ein, wenn in dem der Beschäftigung vorangegangenen Zeitraum das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
Diese Neuregelung hat zur Folge, dass bei Neueinstellungen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer lückenlos die 3 letzten abgeschlossenen Kalenderjahre abfragen muss:
- Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt pro Kalenderjahr oder
- Bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis pro Kalenderjahr reicht die Bestätigung des Vorarbeitgebers aus, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde (Ja-/Nein-Kennzeichnung)
- Fehlzeiten (z.B. Krankheit)
- Fehlzeiten (z.B. unbezahlter Urlaub)
- Fehlzeiten (z.B. Elternzeit)
- Zeiträume, in denen kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag (z.B. Arbeitslosigkeit)
Bei Mitarbeitern, deren voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt (bei Neueinstellungen 12 Monate ab Beschäftigungsbeginn) die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich unterschreitet, sind die Angaben der letzten 3 Kalenderjahre überflüssig, da sie ohnehin erst in Zukunft nach 3 Kalenderjahren der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze KV-frei werden können.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften birgt einige Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.
| Zitat: |
Beispiel:
Ein Betrieb stellt zum 01.07.07 einen neuen Beschäftigten ein. Sein voraussichtliches Arbeitsentgelt überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007.
Jetzt ist festzustellen, ob in den 3 letzten Kalenderjahren (2006, 2005 und 2004) die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Dem Sachbearbeiter liegen die DEÜV-Bescheinigungen des neuen Beschäftigten vom Vorarbeitgeber vor. Es bestand ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis vom 01.04.04 bis 31.12.06. In allen DEÜV-Meldungen war als Beitragsgruppe für die KV eine „9“ (freiwillig krankenversichert) bescheinigt worden. Der Sachbearbeiter des neuen Arbeitgebers schließt daraus, dass der Beschäftigte in jedem der vergangenen 3 Kalenderjahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatte und stuft ihn als KV-frei ein. Der Beschäftigte hatte die freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt und war ab 01.07.07 mit Beschäftigungsbeginn privat krankenversichert.
Im August 2008 findet im Betrieb eine Prüfung durch den RV-Träger statt. Der Prüfer erkennt aus den vorgelegten DEÜV-Meldungen, dass der Vorarbeitgeber im Jahr 2005 eine Abmeldung wegen unbezahlten Urlaubs abgegeben hatte und einen Monat später wieder eine Anmeldung erfolgte. Rückfragen ergeben, dass der Beschäftigte tatsächlich im Jahr 2005 für 2 Monate unbezahlten Urlaub genommen hatte. Der Vorarbeitgeber bescheinigte daraufhin das tatsächliche regelmäßige Arbeitsentgelt des Beschäftigten, worin nur der erste Monat des unbezahlten Urlaubs mit dem fiktiven regelmäßigen Arbeitsentgelt enthalten war. Somit wurde das regelmäßige Arbeitsentgelt aus 11 Monaten verglichen mit der vollen Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2005. Das Ergebnis war ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Als Prüfungsergebnis wird festgestellt, dass dieser Beschäftigte rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn am 01.07.07 als KV-pflichtig eingestuft werden muss. Der Sachbearbeiter hatte bei der Einstellung die Rechtsvorschriften nicht vollständig beachtet.
Der Arbeitgeber hat bei Beitragsnachforderungen der gesetzlichen Krankenkasse für die Monate Juli 2007 bis Mai 2008 auch die Arbeitnehmeranteile zu übernehmen, da die Ursache der Beitragsnachforderung im Verschulden des Arbeitgebers lag. |
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann hier auf den neuen JAG-Fragebogen zurückgreifen. Die betroffenen Arbeitnehmer sind nach § 28 o SGB IV zur Information verpflichtet. Der von Experten des alga-Competence-Centers erarbeitete Erhebungsbogen, fragt die relevanten Daten auf vier Seiten mit Erläuterungen ab. So erhält der Arbeitgeber einen wasserdichten Nachweis. Der Fragebogen wrid als PDF-Vorlage zum Kopieren oder Verschicken per Mail für 49,- Euro pauschal angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Pressemeldung: DATAKONTEXT-FACHVERLAG |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3996
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Verfasst am: 29.Sep 2007 19:45 Titel: |
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Auszug: FTD
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| Sechs Monate nach Einführung der Versicherungspflicht sind bisher nur wenige Nichtversicherte in eine gesetzliche Krankenkasse zurückgekehrt. Wer keine Versicherung abschließt, kann bei einem späteren Eintritt kräftig zur Kasse gebeten werden. |
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| Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen warnten die Bürger davor, bewusst auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Im Krankheitsfall könnten erhebliche Kosten auf sie zukommen. Zudem müssten bei einem späteren Eintritt die Beiträge rückwirkend zum 1. April gezahlt werden. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 6.Okt 2007 22:04 Titel: |
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Die günstigsten Krankenkassen
185 von 236 gesetzlichen Krankenkassen haben in diesem Jahr ihre Beitragssätze erhöht. Spitzenreiter sind demnach die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland: Dort liegt der Beitragssatz bei 15,8 Prozent des betragspflichtigen Bruttoeinkommens.
Es lohnt sich der Beitrags-Vergleich, um dann zum preiswerteren Anbieter zu wechseln. Dies sind die bundesweit günstigsten fünfzehn Versicherer. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3996
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Verfasst am: 16.Feb 2008 10:26 Titel: |
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Ein aktueller Beitrag aus der Welt (von Philipp Neumann)- zur Situation:
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| Noch immer haben etwa 100 000 Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung. Dies ergibt sich aus Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) startete deshalb eine Kampagne, mit der Nichtversicherte in die Krankenkassen zurückgeholt werden sollen.Seit dem 1. April 2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung. Wer sich aus eigenem Verschulden bis jetzt nicht versichert hat, muss Beiträge nachzahlen. Wie viel dies jeweils ist, hängt davon ab, welchem Personenkreis die oder der Nichtversicherte angehört. Wer beispielsweise freiwillig gesetzlich versichert, aber nicht selbstständig ist, muss pro Monat rund 120 Euro zahlen. Selbstständige, die freiwillig versichert sind, zahlen rund 275 Euro. Bei Selbstständigen, die freiwillig versichert sind und als bedürftig gelten, sind es 185 Euro. In der privaten Krankenversicherung (PKV), in der die Versicherungspflicht erst ab Januar 2009 gilt, richtet sich der Mindestbeitrag nach Alter und Geschlecht. So zahlt ein 40-jähriger Mann laut PKV-Verband 370 Euro, eine gleichaltrige Frau aber 430 Euro. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle.Das Problem, keine Krankenversicherung zu haben, trifft einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung. Erst Anfang dieses Monats hatte das Statistische Bundesamt erstmals Zahlen veröffentlicht. Danach waren im ersten Quartal 2007 - also vor Inkrafttreten der Versicherungspflicht - 211 000 Menschen ohne Krankenversicherung. Das entspricht 0,3 Prozent der gesamten Bevölkerung. In den Jahren zuvor hatten noch weniger Menschen keine Versicherung. Dass die Zahl zuletzt gestiegen war, führt das Bundesgesundheitsministerium auf die unsteter werdenden Erwerbsbiografien zurück.Seit die Versicherungspflicht gilt, hat sich die Zahl der Nichtversicherten allerdings deutlich verringert. Nach Angaben von Ministerin Schmidt sind etwa 100 000 Menschen in die gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt. Die privaten Krankenversicherungen berichten, bei ihnen hätten sich 3300 bisher Unversicherte gemeldet. Dies seien vor allem Ältere. Schmidt sagte, viele Menschen hätten auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und so wieder einen Versicherungsschutz erhalten. Damit "hat sich die Zahl der Nichtversicherten bereits mehr als halbiert", sagte sie.Noch viel unklarer ist, wer zu den Unversicherten gehört. Nach Angaben des Ministeriums und der Krankenkassenverbände sind dies vor allem Selbstständige, die keine Transferleistungen vom Staat bekommen, sich die Kassenbeiträge aber dennoch nicht leisten können oder wollen. Auch Obdachlose und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, seien sehr wahrscheinlich nicht versichert, sagte eine Ministeriumssprecherin.Schmidt appellierte nun an die Kassen, es den Rückkehrern leicht zu machen. "Schauen Sie sich die sozialen Härtefälle genau an, prüfen Sie, wie man die Beiträge in erträglichen Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen kann", sagte sie. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden sollten hier eine möglichst einheitliche Lösung finden. Eine Sprecherin des Verbands der Betriebskrankenkassen sagte, "in Einzelfällen" seien die Kassen sicherlich dazu bereit, über die Stundung von Beiträgen zu verhandeln. Es könne aber nicht sein, dass Menschen absichtlich lange warteten, bis sie sich wieder versichern, um eine nachträgliche Ermäßigung ihrer Beiträge zu bekommen. Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, hier klare Regeln zu finden, wie die Krankenkassen künftig an ihr Geld kommen sollen.FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte deshalb die Bundesregierung. Die von Schmidt im Rahmen der Gesundheitsreform aufgestellte Behauptung, es seien etwa 400 000 Bürger ohne Versicherungsschutz, sei falsch gewesen. "Damit wurde eine weitgehen-de Versicherungspflicht begründet, die den Missbrauch zulässt", kommentierte Bahr |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 23.Mai 2008 7:35 Titel: |
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Seit einem Jahr können gesetzlich Versicherte mit Wahltarifen sparen oder aufrüsten. Sie können einen Selbstbehalt wählen oder für eine Rückerstattung der Beiträge optieren. Die Kassen bieten auch einiges an. Das alles lohnt sich indes längst nicht immer.
Wie hält man fünf Millionen Gutverdiener davon ab, sich aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Kassen in die Komfortzone private Krankenversicherung davonzuschleichen?
Vermeintlich einfach: Indem man den Gesetzlichen ein bisschen vom Flair der Privaten gestattet. Seit der letzten Gesundheitsreform im April 2007 dürfen nun auch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) ihren Mitgliedern Tarife mit Selbstbehalt oder Rückerstattung anbieten. Sogar am Procedere "Kostenerstattung", bisher nur von den Privaten bekannt, dürfen GKV-Kunden nun teilhaben: Der Patient entlohnt seinen Arzt selbst und holt sich das Geld – so gut es denn geht – von der Kasse zurück. Im Gegenzug bekommt er leichter Termine, darf der Doktor doch höher abrechnen.
118 Kassen bieten inzwischen diese sogenannten Wahltarife zu unterschiedlichsten Konditionen und mit unterschiedlichstem Nutzwert an. Wohlgemerkt: Mit den ebenfalls von den Gesetzlichen angebotenen Zusatzversicherungen beispielsweise für Zahnbehandlungen, Reiseschutz oder Chefarztbehandlung hat das nichts zu tun.
Bei den Wahltarifen geht es vor allem ums Beitragsparen, mehr Leistung gibt es nicht. Die neue Freiheit ist ein Dschungel: Jede Kasse kann alle gesetzlichen Spielarten in ihren Kosten und Leistungen variieren, das Ganze gerne noch gestaffelt nach dem Einkommen der Versicherten. Mit voller Absicht sind die Tarife schwer vergleichbar.
Immerhin: Das Bundesversicherungsamt muss alle Tarife genehmigen. Es klärt vor dem Start, ob sie sich alleine tragen, also nicht von der Versichertengemeinschaft der jeweiligen Kasse subventioniert werden müssen. "Bis auf leichte Einschränkungen war das bisher kein Problem", sagt Behördensprecher Theo Eberenz.
Die wichtigsten Angebote:
Selbstbehalttarif
Wer am Ende des Kalenderjahres einen Teil seiner Behandlungskosten selbst bezahlt hat, wird mit einer Prämie oder Bonus genannten Vergünstigung belohnt. So rechnet die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) vor: Akzeptiert ein freiwillig Versicherter – er dürfte mit seinem jährlichen Einkommen von mehr als 48 150 Euro zu den Privaten wechseln – bei der KKH 580 Euro Selbstbehalt, bekommt er eine Prämie von 500 Euro. Soll heißen: Kostete er der Kasse im Kalenderjahr nur 200 Euro – mehr fiel nicht an oder den Rest zahlte er selbst – fließen die restlichen 300 Euro in seine Tasche. Verursacht er höhere Kosten, muss er davon 580 Euro selbst tragen.
Bei vielen Anbietern variieren Selbstbehalt und Prämie nach Einkommen. Vorsicht in den höheren Gehaltsgruppen: Bei einigen Tarifen kann der Selbstbehalt so hoch werden, dass die Kosten ausufern. Nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden per Gesetz Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und den jährlichen Zahn-Check. In der Praxis hat die Vorsorge einen Haken: Oft rechnet der Arzt zusätzlich eine Beratung ab – das kostet dann Prämie oder Bonus.
Familienversicherte sind ein Fall fürs Kleingedruckte: Je nach Anbieter dürfen auch Gatte/Gattin und volljährige Kinder ein Jahr lang die Kasse nicht behelligt haben. Möge das gut gehen. Die beiden letzten Punkte gelten auch für den Rückerstattungstarif.
Rückerstattung
Prinzip: Wer seine Kasse ein Jahr verschont, bekommt eine Pauschale oder einen Monatsbeitrag, maximal 600 Euro, gutgeschrieben; ebenfalls ein Tarif für Junge und Gesunde. Bei einigen Anbietern ist das Kassenziel nach einem Jahr erreicht, bei anderen nach drei langen Jahren. Beispiel Barmer Ersatzkasse: Nach einem Jahr zahlt sie magere 80 Euro aus, im zweiten sind es 120 Euro, im dritten schließlich 200 Euro.
Kostenerstattung
Prinzip: Schaf im Wolfspelz, denn wo privat draufsteht, ist am Ende doch nur gesetzlich drin. Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Frankfurt hat dazu eine klare Meinung: "Dieser Tarif ist Augenwischerei, um die gut verdienenden freiwillig Versicherten bei der Stange zu halten."
Buchführung sollten die dann schon mögen: Anders als sonst in der GKV zahlen sie nicht per Chipkarte und haben dann mit der Rechnung nie wieder zu tun. Sondern sie begleichen die ärztliche Forderung selbst, reichen ihre Forderung bei der Kasse ein, warten, ob die alle Kosten übernimmt und falls nicht, streiten sie sich mit einem Callcenter oder bleiben auf dem Rest sitzen.
Im Gegenzug steigt der Kassenpatient auf zu Doktors Liebling, der ihm dafür – anders als sonst in der GKV – das bis zu 3,5-Fache des üblichen Gebührensatzes in Rechnung stellen darf. Dafür bekommt er schneller einen Termin. Wenn er Glück hat auch beim Promi-Doktor – vorausgesetzt, der hat eine Kassenzulassung.
Nur eines macht der Arzt nicht, warnt Hubloher von der Verbraucherzentrale Frankfurt: "Der Versicherte hat das Gefühl Privatpatient zu sein, aber der Arzt darf ihm keine Leistungen über die der GKV hinaus zukommen lassen. Es sei denn, er zahlt sie zusätzlich selbst. Hinzu kommt, dass der Patient einen Eigenanteil von in der Regel zehn Prozent – auch vom 3,5-fachen Satz – übernehmen muss." Zum Teil müssen die Patienten für den Quasi-Privat-Tarif extra zahlen: So sind es bei der Techniker Krankenkasse 40 Euro im Monat für einen 46-Jährigen.
Vorsicht: Wer sich für Selbstbehalt, Rückerstattung oder Kostenerstattung entscheidet, muss auch bei einer Beitragserhöhung für drei Jahre im Tarif und bei der Kasse bleiben. Eine der wenigen Ausnahmen ist Arbeitslosigkeit. Anders ist es bei der sogenannten integrierten Versorgung, denn nur die schreibt die Gesundheitsreform den Kassen vor.
Integrierte Versorgung
Das Prinzip: Vertraue einem medizinischen Konzept der Kasse und du wirst belohnt. Nützlich vor allem für Kranke, deren Arzt mitzieht. Gemeint sind unter anderem Programme für chronisch Kranke und Hausarztprogramme, bei denen sich der Versicherte verpflichtet, immer erst ihn aufzusuchen anstatt gleich einen Facharzt heimzusuchen. Als Anreiz wird meist nur die jährliche Praxisgebühr bis zu 40 Euro erlassen.
Kritik der Privaten
Den privaten Krankenversicherungen sind vor allem die Wahltarife zur Beitragsreduzierung ein Dorn im Auge. DKV, Victoria, Hallesche und andere ziehen gerade vors Verfassungsgericht, um höchstrichterlich klären zu lassen, ob die Gesundheitsreform sie ruinös benachteiligt. Volker Leienbach, Chef des PKV-Verbands, fährt schon mal schweres Geschütz auf: "Offenkundig geht es bei den Wahltarifen in erster Linie um Marketing und wettbewerbsfeindliche Schutzzäune. Dafür verstoßen die Kassen fundamental gegen ihr Solidarprinzip. Die Interessen ihrer Versicherten bleiben außen vor." Der Chef-Lobbyist der Privaten geriert sich als Rächer der gesetzlich Versicherten – die Gesundheitsreform macht’s möglich.
Quelle: A.Henrich |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 664
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Verfasst am: 26.Mai 2008 10:16 Titel: |
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Zitat:
So haben DKV und Victoria dem Bericht zufolge zusammen einen dreistelligen Millionenbetrag in neue Software investiert, die Arztrechnungen auf unplausible und überhöhte Posten überprüfen soll.
Das Ding ist schon uralt. Das haben alle KV-Gesellschaften.
Und das mit Recht!
Schließlich ist die Versicherung kein Sanierungbetrieb für notleidende Ärzt.
Brendle |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 7.Aug 2008 13:56 Titel: |
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Die gesetzlichen Krankenkassen sind derzeit auf der Suche nach chronisch kranken Versicherten.
Hintergrund ist nach Angaben des ARD-Magazins "Panorama", dass die Kassen mit dem neuen Gesundheits-Fonds im nächsten Jahr für bestimmte Krankheiten Zuschläge bekommen. Neben einer Pauschale für jeden Versicherten gebe es noch Zuschläge für 80 festgelegte Krankheiten.
Nach "Panorama"-Recherchen werden deshalb schon heute in den Kassen Datensammlungen angelegt. Sie zielten darauf ab, möglichst viele Krankheitsanzeichen der Versicherten aufzuspüren.
Ein Manager der Techniker Krankenkasse sagte "Panorama", im neuen System sei nur ein kranker Versicherter ein guter Versicherter. Die Audi Betriebskrankenkasse nannte das System pervers.
Wirtschaftliches Ziel sei, den Kunden krank zu behalten. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 24.Aug 2008 8:32 Titel: |
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Familienministerin Ursula von der Leyen hat die Bundesbürger aufgefordert, teure Krankenkassen zu boykottieren.
Von der Leyen empfahl Familien: "Schauen Sie Ihrer Krankenkasse genau auf die Finger und wechseln Sie die Kasse, wenn sie mehr Geld von Ihnen verlangt. Die Auswahl sei groß genug. "
"Kassen, die gut wirtschaften, werden ihren Versicherten Geld zurückgeben können. Kassen, die schlecht wirtschaften, werden Zuschläge verlangen müssen."
Die Ministerin verteidigte den Gesundheitsfonds gegen Kritik auch aus der CSU. "Der Gesundheitsfonds macht nichts teurer. Er schafft Gerechtigkeit", betonte sie. Jede Kasse bekomme denselben Betrag pro Versicherten. Damit höre die Jagd nach den jungen Besserverdienenden auf. Und jede Kasse könne zeigen, was sie mit dem Geld ihrer Versicherten macht.
(dpa) |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 28.Aug 2008 20:29 Titel: |
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Der Streit über die Honorare für die rund 145 000 Kassenärzte und Psychotherapeuten ist beigelegt. Die Vergütungen der niedergelassenen Ärzte steigen im nächsten Jahr um mindestens 2,5 Milliarden Euro.
Darauf verständigten sich am Donnerstagabend in Berlin der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Kassen machten deutlich, dass das Ergebnis gegen ihren Willen von Schlichter und Ärzten durchgesetzt worden sei.
Für die Beitragszahler bedeutet die höhere Honorarsumme Mehrbelastungen. Eine Anhebung des Budgetvolumens um 2,5 Milliarden Euro kostet Versicherte und Arbeitgeber zusätzlich 0,25 Beitrags-Prozentpunkte.
Nach dem Verhandlungsabschluss steigt das Honorarvolumen für die Mediziner im Vergleich zum jetzigen Budget um gut zehn Prozent. Die Ärzte hatten ein Honorarplus von 4,5 Milliarden Euro gefordert, mindestens aber eine Anhebung um 2,5 Milliarden Euro.
Es wird davon ausgegangen, das der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung steigt.
Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen bei rund 14,92 Prozent. “Die Versicherten werden dies leider in ihrem Portemonnaie spüren”, sagte ein Sprecher der Krankenkassen. Ärzte und Schlichter hätten sich “gegen die Stimmen der Kassen” durchgesetzt.
Einen Aufschlag von 2,5 Milliarden hatte die Politik selbst ins Gespräch gebracht und damit die Kassen unter Druck gesetzt. Die Höhe des Honorarvolumens für die Arztpraxen ist mitentscheidend für den künftig einheitlichen Beitragssatz des neuen Gesundheitsfonds.
“Das ist heute ein wichtiger Schritt gewesen, um die flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung für die Patienten auf Dauer zu sichern”, kommentierte der KBV- Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. “Kopfpauschalen und Honorarbudgets sind nach zwei Jahrzehnten abgeschafft.”
Die Kernforderungen der KBV sah Köhler weitgehend erfüllt: “Die Trennung der Honoraranteile für Haus- und Fachärzte kann beibehalten werden. Zugleich werden die Ärzte und Psychotherapeuten in den alten Bundesländern keine Honorarverluste erleiden. Für die neuen Bundesländer ergibt sich eine Angleichung der gezahlten Vergütung je Versicherten auf durchschnittlich 90 Prozent des Westniveaus.”
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hatte in der “Financial Times Deutschland” gefordert, Ärzte für medizinisch notwendige Leistungen gerecht zu vergüten, “damit sie nicht gezwungen sind, immer mehr auf privat finanzierte Zusatzleistungen auszuweichen”.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hielt dagegen: “Wir werden große Schwierigkeiten haben, das zu finanzieren.” Statt des “Honorarzuwachses mit der Gießkanne” hätte er sich “eine Honorarreform gewünscht, bei der bessere Qualität besser bezahlt wird”, sagte Lauterbach der “Passauer Neuen Presse”. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3996
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Verfasst am: 8.Sep 2008 20:12 Titel: |
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Ab 2009 neue Sonderkündigungsregelungen für Kassenmitglieder
Der Gesundheitsfonds tritt als ein weiterer Teil der Gesundheitsreform 2007 ab dem 01.01.2009 in Kraft. Dazu gehört unter anderem ein einheitlicher Beitragssatz in allen gesetzlichen Krankenkassen, der bis Anfang November 2008 durch die Bundesregierung festgelegt wird. Bei dem dann ab Januar 2009 geltenden Beitragssatz bestehe kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn sich für den Einzelnen der Beitragssatz erhöhe, schreibt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, in einer Mitteilung.
Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen
Anders sei es beim so genannten Zusatzbeitrag, den die Kasse verlangen dürfe, wenn sie mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalte, nicht ausreichend wirtschaften könne. Der Zusatzbeitrag sei auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes begrenzt. Bis zu monatlich acht Euro könne er ohne eine Prüfung der Höhe der Einnahmen des Versicherten betragen. In einem solchen Fall greife ein Sonderkündigungsrecht, erläutert Schmidt. Die gesetzliche Regelung sehe dabei vor, dass die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages oder der Erhöhung eines bereits geforderten Zusatzbeitrages gekündigt werden könne. Die Krankenkasse habe ihre Mitglieder auf dieses Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Wenn die Kasse dieser Hinweispflicht nicht nachkomme, verlängere sich das Sonderkündigungsrecht um den entsprechenden Zeitraum. «Der Versicherte muss also sehr aufmerksam sein, damit er keine Fristen verpasst», empfiehlt Schmidt.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienverringerung
Eine weitere Neuerung seien auch Prämienzahlungen, welche die Kassen vorsehen könnten, wenn die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds höher seien als der Finanzbedarf einer Kasse, so Schmidt weiter. Verringere die Kasse allerdings dann ihre bisher gewährte Prämienzahlung, könne auch hier die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Prämienverringerung gekündigt werden.
Wechsel lohnt sich kaum noch
Bis zum 31.12.2008 gelte noch die bisherige Regelung. Danach könne bei einer Erhöhung des Beitragssatzes durch die Krankenkasse die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die notwendige 18-monatige Bindungsfrist spiele dabei keine Rolle. Ein Wechsel lohne sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kaum noch, so die Gesundheitsexpertin Schmidt. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 664
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Verfasst am: 10.Sep 2008 11:39 Titel: |
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Hallo MOD,
kleine Korrekturen:
Wenn der Kunde einer GKV einen Wahltarif abgeschlossen hat (z.B. für´s KH), dann ist er nicht nur 18 Monate gebunden, sondern 3 Jahre!
Da hilft auch kein Sonderkündigungsrecht.
Dazu kommt, dass diese Wahltarife keinerlei Altersrückstellungen haben. Soll hießen: wenn man Alt geworden ist und dieses Tarife am nötigsten hat, dann sind die so teuer, dass man sie sich nicht mehr leisten kann.
Die Zusatztarife der Privaten sind zwar beim Abschluss etwas teurer... dafür aber auch im Alter bezahlbar.
Dazu kommt, dass es sein könnte, dass die Privaten sich durchsetzen und die Kassen dieses Tarif nicht mehr anbieten dürfen.
Ein Wechsel kann sich sehr wohl lohnen.
Gehen wir von folgender Rechnung aus (kann sich noch oben und unten verändern):
Freiwillig versicherter Kassenpatient.
Neuer allgemeiner Beitrag: 15,7 % dazu 2,2 % Pflegepflichtversicherung (2009) dazu 1 % Zuschlag = 18,9 % der BBG. Das sind dann also ein kommender Beitrag von ca. 689 €.
Nun hat die Kasse die Möglichkeit 2 % aufzuschlagen. Das sind dann nicht mehr diese 689 € sondern stolze 762 €!!!
also 73 Euro mehr! Im Monat.
Für diesen Beitrag versichere ich einen Kunden mit 3 Kindern bei einer privaten. diese Kinder sind dann nach der Schule (wenn sie ein eigenes Einkommen haben) nicht mehr dabei. also zahlt der Kunde nur noch seinen eigenen Beitrag.
Jetzt kommt mit Sicherheit der Aufschrei: die Privaten sind im Alter unbezahlbar! Und genau dieses Märchen wird von den Kassen gerne unter der Hand verbreitet.
Nehmen wir mal an, der Kunde hat eine Private erwischt, die sich sagt: was geht mich der Kunde an, ich verlange was ich will (so eine Private gibt es nicht: die Konkurrenz ist zu hart), dann kann der Kunde immer noch in den Basistarif wechseln. Der hat keine schlechteren Leistungen als die Kassen. Nur: hier wirkt sich die Altersrückstellung aus. Er zahlt weniger als in der günstigsten Kasse. Dazu bekommt er von der Rentenversicherung wie jeder Rentner, der in die Sozialversicherung einbezahlt hat eine Zuschuss. Dann kommt ihm diese KV noch wesentlich günstiger als jede in D existierende Kasse!
Doch das wird gerne verschwiegen!
Ein Wechsel innerhalb der Privaten , also von einer Privaten zu nächsten, ist vollkommen unrentabel.
Selbst wenn die neue wesentlich billiger ist, dann hat er (der Wechselwillige) Nachteile: er kann nur einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen, er muss 18 Monate im Basistarif verweilen und wird einer neuen Risikoprüfung unterworfen, wird also evtl. nicht mehr in die besseren Tarife gelassen und muss im Basistarif bleiben. Das kann er aber vermeiden, wenn er einen speziellen Tarif dazu abschließt. Doch das kostet auch wieder. Und zwar 18 Monate lang!
Und was ist, wenn er innerhalb der 18 Monate karenzzeit ins KH muss? Gepäcknetzklasse? Ja, er muss in der Mehrbettklasse liegen!
Business as usual in allen Tarifteilen.
Nein, ein Wechsel ist fast immer uninteressant.
Grüße
Brendle |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 24.Sep 2008 16:16 Titel: |
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Die 2100 Krankenhäuser in Deutschland sollen im nächsten Jahr rund drei Milliarden Euro mehr erhalten.
Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen ein entsprechendes Paket für die finanziell angeschlagenen Kliniken.
Die Summe sollen die Beitragszahler aufbringen.
Der Beitragssatz für den Gesundheitsfonds fällt dadurch um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte höher aus. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 664
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Verfasst am: 24.Sep 2008 16:58 Titel: Letzte Möglichkeit... |
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... noch die alten (günstigeren) Tarife zu bekommen!
Ab 1.1.2009 muss die private Krankenversicherung einen Einheitspreis für Frauen wie Männer verlangen.(Unisex)
Für alle noch dieses Jahr abgechlossenen Tarife gilt noch der alte Beitrag - auch in Zukunft.
Ab 1.1.2009 steigen die neuen Beiträge um bis zu 30 %!!!
Also: schnellsten wecheln!
Brendle |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7266
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Verfasst am: 1.Okt 2008 17:22 Titel: |
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Immer wieder taucht die Frage auf: Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? So etwa wenn Kinder geboren werden, die dann dort kostenfrei mitversichert sind.
Sie müssen ganz einfach mal unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, dann müssen Sie auch in die GKV und dies geht von heute auf morgen. Oder Sie nutzen Ihre BAV...[mehr] |
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