Die Stadt Koblenz ist berechtigt, die Nutzung von Wohnraum wegen Verstoßes gegen die Zweiwohnungsklausel eines Bebauungsplans zu untersagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Stadt hatte gegen mehrere Wohnungseigentümer und Mieter Nutzungsuntersagungen erlassen, weil die Wohnungen ohne Baugenehmigung errichtet worden waren.
Für dieses reine Wohngebiet enthielt der Bebauungsplan nämlich eine Zweiwohnungsklausel, die besagt, dass in jedem Haus nicht mehr als zwei Wohnungen genutzt werden dürfen. Die gegen die Eigentümer ergangenen Nutzungsuntersagungen seien rechtmäßig, befand das Gericht (Az.: 1 K 1005/06).
Quelle:Handelsblatt
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