Anleger müssen unter Umständen die Ausschüttungen, die sie aus einem geschlossenen Fonds erhalten haben, bis zur Höhe der ursprünglichen Einlage inklusive Agio zurückzahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern (Aktenzeichen: II ZR 105/07) und hob damit ein Urteil des Landgerichts Berlin teilweise auf.
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