Hallo Zusamammen,
wende mich heute mit der Bitte um Hilfe an dieses Forum.
Meines Wissen, sind die Banken verpflichtet auch Kunden ein Konto zu eröffnen, auch wenn eine negative Schufa vorliegt.
Das dieses Konto nur auf Guthabenbasis zu führen ist, versteht sich von selbst.
Kann mir jemand Tips geben, wo ich rechtskräftige Urteile zu diesem Thema finden kann ?
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