| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5913
|
Verfasst am: 26.Mai 2007 8:16 Titel: Kosten für Beleihungswertgutachten einer Immobilie |
|
|
Nach einem Urteil des LG Stuttgart (Az.: 20 O 9/07) dürfen Geldinstitute die Kosten für Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie (Beleihungswertgutachten) nicht generell auf die um eine Baufinanzierung ersuchenden Kunden abwälzen. Dies hat die Verbraucherschutzzentrale NRW mitgeteilt, deren Musterklage gegen eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Wüstenrot erfolgreich war.
Die Wüstenrot AG hatte einen Kunden, der eine Baufinanzierung beantragte hatte, zur Zahlung von 520 Euro für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine 95 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Düsseldorf aufgefordert. Zur Begründung berief sie sich auf ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen, wonach ein solches Beleihungswertgutachten zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung der Kreditanfrage ist und die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen sind.
Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machte die Verbraucherzentrale NRW geltend, dass die Kunden durch die Kostentragungspflicht für das Gutachten unangemessen benachteiligt würden. Da die Wertermittlung allein dem Sicherheitsinteresse der finanzierenden Bank diene, seien die damit verbundenen Kosten allein von dieser zu tragen.
Wie die Verbraucherzentrale NRW jetzt mitteilte, hat das LG Stuttgart der Klage stattgegeben. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale erwartet, dass der Streit bis zum BGH geht und die Rechtsfrage daher voraussichtlich erst im Jahr 2009 endgültig geklärt werden wird.
Nach Ansicht des LG Stuttgart werden Verbraucher durch die beanstandete Klausel unangemessen benachteiligt, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. Kosten dürften nach dem Urteil nicht auf Dritte abgewälzt werden, indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt würden. Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem nur im eigenen Interesse des Verwenders der Klausel liege, dürfe hierfür nach Auffassung des LG kein Sonderentgelt verlangt werden.
Quelle: Verbraucherschutzzentrale NRW |
|
| Nach oben |
|

|
ARGEkap Newbie

Anmeldungsdatum: 30.01.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Pforzheim
|
Verfasst am: 5.Jun 2007 9:42 Titel: auch die "sonstigen Bearbeitungsgebühren" nicht zu |
|
|
Zwei unserer Rechtsanwälte waren kürzlich bei einem Seminar des Vorsitzenden des für Bank/Kapitalanlagerecht zuständigen 11. Senates, Herrn Nobbe. Herr Nobbe vertrat die Meinung, dass die erwähnte Meinung des LG Stuttgart richtig sei.
Herr Nobbe war auch der Meinung, dass die Banken die Wertermittlungsgebühren für ein Gutachten über den Wert der Wohnung unzulässig abgerechnet haben.
Aber auch die zusätzlich oft abgerechneten "sonstigen Bearbeitungsgebühren" in Darlehensverträgen seien unwirksam. Das führt dazu, dass die Bank keinen Rechtsanspruch darauf hatte und der Anleger diese Gebühren mit Zinsen zurückfordern kann.
Zwar handelt es sich "nur" um die Privatmeinung des Herrn Nobbe bei einem Seminar, aber es spricht sehr viel dafür, dass der BGH dann auch so entscheiden wird. _________________ ARGEkap, Rechtsanwälte
Westliche Karl-Friedrich-Strasse 31
75172 Pforzheim
Tel.: 07231-14 15 90
E-Mail: info@argekap.de
WebSite: http://www.argekap.de |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|