Verfasst am: 27.Sep 2007 21:55 Titel: Kosten für Klassenfahrten im Rahmen von ALG II-Leistungen
Kosten für Klassenfahrten im Rahmen von ALG II-Leistungen sind unabhängig von Teilnehmerzahl zu übernehmen
Die Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) dürfen vom Leistungsträger nicht von der Anzahl der an der Klassenfahrt teilnehmenden Schüler abhängig gemacht werden. Dagegen können betroffene Schüler nicht auch die Zahlung eines gesonderten Taschengeldes für die Zeit der Klassenfahrt beanspruchen. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden
(Urteil vom 08.08.2007, Az.: S 3 AS 643/06, rechtskräftig).
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