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Krankenhaus - nur mit Personalausweis + Versicherungskarte

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3692

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2008 16:51    Titel: Krankenhaus - nur mit Personalausweis + Versicherungskarte Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Krankenkassenkarte reicht nicht aus: Kliniken müssen in Zukunft die Identität ihrer Patienten überprüfen, um so Betrug zu verhindern. Sonst könnten sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.

Keine Behandlung ohne Personalausweis, so könnte es zukünftig in deutschen Kliniken heißen. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel vom Donnerstag verpflichtet die Krankenhäuser dazu, die Identität ihrer Patienten zu überprüfen. Sonst riskieren sie im Betrugsfall, kein Geld von den Krankenkassen zu bekommen und so auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Anders als Arztpraxen dürfen sich die Kliniken nicht mehr nur allein auf die Versichertenkarte verlassen, sondern müssen zusätzlich einen Lichtbildausweis fordern. Das Gericht sieht die Krankenhäuser in der Verantwortung, wenn sie einen Missbrauch von Versichertenkarten nicht bemerken. Die Behandlungskosten für Patienten, die sich die Behandlung mit gestohlenen oder geliehenen Karten erschleichen, müssten dann von den Kliniken und nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Das Gericht verhandelte einen Fall in Duisburg, wo ein Patient sich mit einer geliehenen Karte und gefälschter Unterschrift eine Analfistel entfernen ließ. Der Betrug kam ans Licht, als der Karteninhaber ebenfalls krank wurde und zum Arzt gehen wollte. Seine Frau rief bei der AOK Duisburg an, um in Erfahrung zu bringen, wie ihr Mann zum Arzt gehen könne, wenn ihr Bekannter die geliehene Krankenkarte noch nicht zurückgegeben hätte. Als man die Frau darüber aufklärte, dass sie gerade einen Betrug gemeldet hatte, legte sie schnell auf. Nicht schnell genug, der Schwindel flog auf. Die Krankenkasse verlangte daraufhin die Summe von 4140 Euro, die sie bereits an das Krankenhaus gezahlt hatte, zurück. Das Gericht in Kassel gab ihr darin Recht.

Quelle: Tagesspiegel (jg/ddp/dpa)
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3692

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2008 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sachverhalt

Pressemitteilung des Bundessozialgerichts
Az.: B 3 KR 19/07 R
Zitat:
Keine Vergütungspflicht der Krankenkasse bei Erschleichen einer Krankenhausbehandlung
durch missbräuchliche Verwendung einer Krankenversichertenkarte
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