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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 25.Aug 2006 16:21 Titel: Krankenkassen: Vergütung offen legen |
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Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen eine entsprechende Weisung des Bundesversicherungsamtes abgewiesen.
Das Interesse der Vorstände an der Geheimhaltung müsse gegenüber dem Bestreben zurücktreten, mehr Transparenz zu schaffen. Es handele sich bei diesen Bezügen nicht um Mittel, die auf dem freien Markt erwirtschaftet, sondern um solche, die im Rahmen einer Pflichtversicherung eingezogen werden. (Az.: S 13 KR 40/05) |
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