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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 9.Jun 2007 9:34 Titel: Kredit vom Kind - Ergänzungspfleger! |
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Verträge mit Verwandten Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach Kreditverträge mit Verwandten abgesegnet hatte, stellten die Richter jetzt klar, dass sich Familien nicht alles erlauben dürfen.
Ein Zahnarzt hatte bei seinen fünf minderjährigen Kindern jeweils einen Kredit über 25 000 Euro aufgenommen. Die Verträge unterschrieben er und seine Frau zugleich als Kreditnehmer wie auch im Namen der Kinder. Das Finanzamt weigerte sich, die an den Nachwuchs gezahlten Zinsen von den Mieteinkünften des Dentisten abzuziehen: Für eine solche Abmachung mit Minderjährigen hätte er einen amtlich bestellten Ergänzungspfleger hinzuziehen müssen.
Stimmt, sagte der BFH (IX R 45/06). Die Richter hatten einen vergessenen Ergänzungspfleger zwar 2006 noch als verzeihlichen Formfehler qualifiziert. Doch der Zahnarzt habe sich bereits Jahre zuvor im Zuge der Übertragung von GmbH-Anteilen beim Finanzamt nach den Regeln erkundigt und sich ausgekannt. Deshalb sei das Versäumnis unverzeihlich. Da der Fiskus Beamte angewiesen hat, das positive Urteil von 2006 zu ignorieren, sind Ergänzungspfleger bei Kinderkrediten sowieso unerlässlich. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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