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Kündigung von Kranken keine Diskriminierung

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7579

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 14:15    Titel: Kündigung von Kranken keine Diskriminierung Antworten mit Zitat

Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Wer einem Mitarbeiter krankheitsbedingt kündigt, kann im Regelfall nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Konflikt kommen.
In einem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Krankheit und Behinderung klar voneinander abgegrenzt.

Der Schutz vor Diskriminierung gilt nach dem Urteil nur für Behinderte Az.: C-13/05.
In dem entschiedenen Fall ging es um eine Spanierin, der nach sieben Monaten Krankheit von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war. Als die Frau dagegen klagte, legte das spanische Gericht den Fall dem EuGH vor: Wer krank sei, der sei in gewisser Weise auch behindert und könne damit in den Schutzbereich der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie fallen.

Das sieht der EuGH indessen entschieden anders: Der Gesetzgeber habe bewusst nicht das Wort Krankheit, sondern das Wort Behinderung gewählt. Gemeint seien physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen, die „ein Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben“ bilden und wahrscheinlich von langer Dauer sind. In der Richtlinie gebe es dagegen keinen Hinweis, dass ein Arbeitnehmer in ihren Schutzbereich falle, „sobald sich irgendeine Krankheit manifestiert“.

Außerdem stellte der EuGH klar, dass nicht jeder Nachteil für Behinderte im Arbeitsleben eine Diskriminierung ist: Solange der Arbeitgeber „angemessene Vorkehrungen“ treffe, um den Arbeitsplatz behindertengerecht auszugestalten, müsse er niemanden beschäftigen, der zu der Arbeit wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist.

Klargestellt haben die Europarichter freilich auch, dass sich selbstverständlich auch Kündigungen am Antidiskriminierungsrecht zu messen haben. Die schwarz-rote Koalition hatte in ihrem jüngsten Kompromiss eigentlich auf eine Formulierung geeinigt, wonach für Kündigungen „ausschließlich“ das Kündigungsschutzrecht gelte – eine Regelung, die Experten umgehend als eklatant europarechtswidrig bezeichnet hatten.
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