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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 24.Jan 2006 17:51 Titel: Kunde muss Bank-Beratungsfehler beweisen |
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BGH: Kunde muss Bank-Beratungsfehler beweisen
Anleger kommen bei Klagen wegen angeblicher Beratungsfehler der Bank nicht in den Genuss von Beweiserleichterungen. Nach einem Urteil vom Dienstag ist die Bank nicht verpflichtet, die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden schriftlich zu dokumentieren. Damit muss der Verbraucher, der sich durch Angestellte des Kreditinstitut falsch beraten sieht, etwaige Mängel vor Gericht beweisen. Gelingt ihm das nicht, ist seine Klage erfolglos.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage einer Kundin ab, die ihre Bank nach erheblichen Kursverlusten verklagt hatte. Sie warf dem Institut ein Beratungsverschulden vor, weil ein Angestellter ihr trotz konservativen Anlageverhaltens die Umschichtung des Depots in hochspekulative Multimedia-, Biotechnologie-, Software- und Internetfonds empfohlen habe. Sie berief sich darauf, dass die Bank die Beratung nicht schriftlich dokumentiert habe.
Der BGH dagegen bekräftigte, dass in solchen Fällen die Beweislast grundsätzlich beim Kläger liege. Weil ein solcher Nachweis schwierig ist, reicht es aus Sicht des Gerichts aber nicht aus, wenn die Bank die behauptete Fehlberatung nur pauschal bestreitet. Sie müsse genau darlegen, wie im einzelnen beraten und aufgeklärt worden sein soll. Dem Kläger obliege dann der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutreffe. Nach den Worten des BGH gilt diese Beweislastverteilung unabhängig davon, ob die Bank die Aufklärung schriftlich dokumentiert hat oder nicht.
Az: XI ZR 320/04 vom 24. Januar 2006 |
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