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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 237 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.Apr 2006 13:24 Titel: LG Düsseldorf: Verschärfte Beraterhaftung bei Altersvorsorge |
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Das OLG DÜsseldorf hat mit Urteil vom 30. März 2006 ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt und die persönliche Beraterhaftung im Bereich der Altersvorsorge verschärft.
Der Kläger war 1996 auf Empfehlung seines Beraters einem Immobilienfonds mit DM 100.000,- beigetreten. Ausdrückliches Anlageziel war eine Optimierung der der klägerischen Altersorsorge. Der Fondsprospekt hatte den Eindruck umfassender Mietgarantien seitens der Magdeburger Hochbau AG erweckt. In Wahrheit waren diese zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts nicht gestellt. Der Berater hatte den Kläger bei Aushändigung pauschal auf den Prospektinhalt verwiesen. Ab 1998 erwirtschaftete die Fondsimmobilie keine Pachtzinsen mehr. Im Jahr 2000 wurde die Zwangsverwaltung eingeleitet. Mangels bestehender Mietzinsgarantien war ein Verlust des klägerischen Kapitals eingetreten. Rendite war überhaupt nicht erwirtschaftet worden.
Das LG Düsseldorf hatte der Schadensersatzklage stattgegeben. Das OLG Düsseldorf hat das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang bestätigt. Es enthält zwei zentrale Aussagen. Erstens: Verfolgt der Anleger das Ziel einer Altersvorsorge und besteht das Risiko eines Totalverlustes, dann sind weder die Übergabe des Prospektes noch der Verweis auf seinen Inhalt als Risikohinweis ausreichend. Zweitens: Der Anlageberater genügt seiner Aufklärungspflicht auch dann nicht, wenn er im Beratungsgespräch pauschal auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hinweist. Verweist er also nur nebenbei und in allgemeiner Form auf dieses Risiko, so kann sich der Anleger auf die nach wie vor im Vordergrund stehende Kaufempfehlung und positive Bewertung des Produktes verlassen. Der pauschale Ausfallhinweis hat vor dem Hintergrund der Kaufempfehlung lediglich theoretische und untergeordnete Bedeutung. Nach Ansicht des Gerichts wären Sinn und Zweck des persönlichen Beratungsgespräches bei einer anderen Beurteilung verfehlt.
Unser Kommentar: Besonderes Augenmerk verdienen die Ausssagen des LG Düsseldorf zu den Beraterpflichten, wenn das Anlageziel erkennbar in einer Altersvorsorge besteht. In diesem Fall muss der Berater umfassend berücksichtigen, dass für den Anleger die Sicherheit im Vordergrund steht. Kapitalanlagen mit einem auch nur entfernten Risiko eines Totalverlustes sind also von vornherein zur Altersvorsorge ungeeignet. Auf die zudem unrichtigen Prospektangaben kam es in dem Fall primär nicht an. Unser Tipp: Anleger, die ihre Altersvorsorge optimieren wollen, sollten darauf hinwirken, dass dieses Ziel explizit Eingang in die Beratungsdokumentation findet. Dies kann es ermöglichen, dass spätere Schadensersatzansprüche im Ernstfall leichter durchgesetzt werden können. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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annova Specialist
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 12.Apr 2006 18:38 Titel: |
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| Zitat: |
Unser Kommentar: Besonderes Augenmerk verdienen die Ausssagen des LG Düsseldorf zu den Beraterpflichten, wenn das Anlageziel erkennbar in einer Altersvorsorge besteht. In diesem Fall muss der Berater umfassend berücksichtigen, dass für den Anleger die Sicherheit im Vordergrund steht. Kapitalanlagen mit einem auch nur entfernten Risiko eines Totalverlustes sind also von vornherein zur Altersvorsorge ungeeignet. ......
_________________
RA Dr. Thomas Schulte
Kurfürstendamm |
Ist Ihre Betrachtungsweise nicht zu einfach?
Jede unternehmerische Beteiligung birgt die Möglichkeit des Totalverlustes, da aber Gewinne letztendlich immer in Unternehmen erzielt werden, lässt sich das theoretische Totalverlustrisiko nicht vermeiden.
Das Problem der Altersarmut ist mit herkömmlichen("risikolosen") Anlagen für die Mehrheit der Bevölkerung nicht lösbar. Diese Aussage ist mathematisch belegbar.
Welchen Rat geben Sie diesen Menschen?
Anlagen abzuschließen, bei denen man mit Sicherheit voraussagen kann, das deren Ertrag zur Altersarmut führt!
Dieses Vorgehen halte ich für verantwortungslos, es erinnert mich daran, wie unsere Politiker bisher mit diesem Thema umgegangen sind.
Wer als Berater verantwortungsvoll handelt, der zeigt seinen Kunden Versorgungslücken schonungslos auf(incl. Inflation), berechnet die notwendigen Beitragszahlungen mit unterschiedlichen Renditen und weißt auf die Risiken der einzelnen Anlagen hin.
Wenn Sie eine solche Berechnung einmal durchführen, dann werden Sie feststellen, das Anlageformen mit Renditen im einstelligen Prozent-Bereich zu keinem ausreichenden Ergebnis führen.
Frage an Sie @ Verbraucheranwalt:
Welcher Berater ist vor unseren Gerichten größeren Gefahren ausgesetzt:
a) Der erkennbare Versorgungslücken nicht schließt.
b) Der Anlagen mit Totalverlustrisiko wählt und darauf hinweißt.
Grüße
annova |
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znitram Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.Apr 2006 20:55 Titel: |
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Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
erstmal Danke für das Einstellen Ihres Artikels. Ich finde es toll, dass ein Fachmann sich hier engagiert.
Als erste Einschätzung kann ich das Urteil des OLG nur gutheissen. Rendite ist wichtig. Ertragschancen sind wichtig. Aber wenn es um die Altersvorsorge geht, dann muss die Sicherheit im Vordergrund stehen. Und eine Anlage, die ein hohes Verlusstrisiko, oder gar das Risiko des Totalverlusstes in sich birgt, ist für dieses Anlageziel ungeeignet.
Anders ist das natürlich, wenn der Kläge Millionär war... Aber das scheint ja nicht so zu sein..
Freundliche Grüße!
M. Zöller (znitram) |
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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 18.Apr 2006 7:30 Titel: |
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Ich kann @annova nur zustimmen und möchte an dieser Stelle ein paar einfache Fragen "nachschieben":
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der offiziellen Inflation (da spreche ich noch nicht vom realen Kaufkraftverlust) - ist denn empfehlenswert?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung transparenter Kosten - sollte den ein Berater seinen Kunden anbieten?
Welche Anlage - unter Berücksichtigung der von @annova am Schluss gestellten Fragen - birgt denn kein Verlustrisiko und sei es noch so theoretisch?
Man möge mir bitte mit geldvernichtenden Anlagen wie z.B. Versicherungen - unabhängig in welcher Form - fern bleiben.
A.L. Williams hat in den 70-gern schon erkannt, dass man (Versicherungs-)Risiko von Sparen trennen sollte. Aber in Deutschland bedarf es erst einer Initiative wie www.einfach-investieren.de um den Sparer wach zu rütteln.
Es liegt mir absolut fern hier Werbung für die hinter der Initiative steckende Gesellschaft zu machen!!!
Fakt ist aber, dass die dort getroffenen Aussagen - insofern sie nicht produktspezifisch sind - den innersten Kern der Sache treffen. Wenn man sich auf diese Aussagen konzentriert, bleiben nur Anlagen mit einem theoretischen Verlustrisiko. Mit dem Rest spart man sich arm!
MfG
Jens Müller |
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chef-manni Specialist
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 18.Apr 2006 7:33 Titel: OLG Urteil |
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Hallo Herr Möller,
welchen Unterschied machen Sie in der Beraterhaftung bei Millionären?
Muß hier nach Ihrer Meinung weniger Sorgfalt angewandt werden?
An Dr. Schulte:
Ich kann mich den Ausführungen des ersten "Vorschreibers" nur anschließen. Welche Altersvorsorge hat nicht ein theoretisches Totalverlustrisiko? Dies ist schon durch die kriminelle Energie vieler Institutionen und Initiatoren gegeben, welches auch von Juristen und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nicht erkennbar ist. Altersvorsorge über den vermeintlich sicheren Geldmarkt, wobei hier nur die Banken verdienen? Wer garantiert uns, dass wir niemals mehr eine galoppierende Inflation bekommen, Herr Dr. Schulte? |
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chef-manni Specialist
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 18.Apr 2006 7:37 Titel: Salamander |
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| Das war zeitgleich der selbe Gedanke - Danke Salamander! |
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znitram Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 18.Apr 2006 12:44 Titel: |
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Guten Tag,
das mit dem Millionär war so gemeint, dass jemand, der mal eben 100.000 EURO als Einmaleinlage für die Altersvorsorge investiert, dann ein grosses Problem hat, wenn er ansonsten kein weiteres Geld besitzt. Damit meine ich, dass wenn jemand eine Anlage mit z.Bsp. sicheren 3% Zinsen auflöst, zugunsten einer Risikohohen Anlage als Altersvorsorge mit einem Totalverlusstrisiko. (Und damit meine ich eine Unternemerische Beteiligung als Beispiel)
Wenn diese von Herr Dr. Schulte beschriebene Person aber jetzt einen Haufen Geld hat, dann ist der Verlusst der 100.000 Euro nicht so schlimm, als wenn der Anleger all sein Geld auf diese Anlage als Altersvorsorge gesetzt hatte! So war das von mir gemeint.
Natürlich kann und will hoffentlich niemand arm und reich unterscheiden! Ganz besonders in diesem Fall, da wir ja alle vor dem Gesetz gleich sein sollen.
Was meinen Sie aber eigentlich, wenn Sie davon sprechen, dass es immer ein Risiko des Totalverlusstes gibt? Das habe ich nicht genau verstanden..
Freundliche Grüße!
M. Zöller |
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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 18.Apr 2006 13:22 Titel: |
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Ich bin mir nicht so ganz sicher, wem Sie die Frage
| Zitat: |
| Was meinen Sie aber eigentlich, wenn Sie davon sprechen, dass es immer ein Risiko des Totalverlusstes gibt? |
gestellt haben.
Ihren Ausführungen zum Thema Diversifikation des zur Verfügung stehenden Kapitales pflichte ich unbedingt bei.
Verlust- und/oder Totalverlustrisiko und was damit gemeint ist... führt sicher sehr weit.
Welches Produkt sollen Kunden für welchen Zweck nutzen? Welches Sparprodukt birgt heute die 100%-ige Garantie? Ich kenne nur eines:
Geld unters Kopfkissen und in der Hausrat die jeweilige Summe als Bargeldbesitz im Haushalt mit einschließen...
Das Problem in Deutschland liegt doch eher darin, dass man Sicherheit mit Garantie verwechselt. Sicherheit entsteht durch Streuung in nicht korrelierende Anlagen - einfach mal nach "Markowitz" googeln. Garantien muss der Kunde kaufen!!! Und die kosten richtig Geld!
Und wie sicher ein Sparbuch ist habe ich Anfang der 90-iger erfahren dürfen... da war ich Kunde einer Privatbank...
Natürlich hatte ich da keinen Totalverlust im Sinne dieses Wortes. Aber wenn man durch die Einlagensicherung gut 2/3 einbüßt... Sorry - für mich war das ein Totalverlust.
Folglich unterscheide ich in die theoretische und die praktische Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes. Attraktiv verzinste Anlagen bergen immer die Möglichkeit des Verlustes - bis hin zum Totalverlust. Wie wahrscheinlich das ist hängt vom Produkt, dem Emitenten und zig anderen Faktoren ab. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen. Wobei ich persönlich - und damit zurück zum Kern des Beitrages - nicht sehr viel von Immo-fonds halte. Diese Einstellung hat zu 90% emotionale - also nicht sachliche - Ursachen. Die fehlenden 10% liegen darin begründet, dass die Werte mir persönlich nicht flexibel genug sind.
Oft fällt im Falle einer schnellen Veräußerung der Preis und damit die Rendite. Davon unbesehen ist die eigene (!) Immobilie noch wie vor eine gute Altersvorsorge - wenn man auch an die Unterhaltung der selbigen denkt und dafür vorsorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller aus dem schönen Sachsen |
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znitram Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 18.Apr 2006 13:50 Titel: |
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Hallo an alle.
annova hat da was ganz tolles vorgebracht!
Also, was soll man in der Tat als verantwortungsvoller Berater unternehmen? Die Frage stelle ich mir auch. Die Problematik ist doch ungefähr die: Der Berater erkennt die Versorgungslücke, die zweifelsfrei bei jedem einzelnen besteht. Zumindest diese Leute, die keine Millionäre oder entsprechende Erben sind.
Rechnet man dann Vorsorgungslücken unter Einbezug der Inflation, auch wenn man "nur" 3% rechnet, dann kommt kein normaler Mensch an sein Versorgungsziel im Rentenalter heran. Es sei denn, er investiert sein gesamtes Monatseinkommen in eine herkömmliche Rentenversicherun... Naja...
Also wo bekommt man die Renditen her? Aus anderen Anlageklassen mit höherem Risiko, als es zumindest bei der privaten Rentenversicherung der Fall ist. Ich kenne Vermittler, die hier gerne private Equity einbauen. Nach dem Dachfondsprinzip vom Marktführer.
Aber auch nicht jeder Kunde ist bereit, ein höheres Risiko zu tragen. Gerade bei der Altersvorsorge. Frage an die anderen Profis:
Welches Produkt nehmt ihr her? Was ist da zu tun?
Freundliche und sonnige Grüße aus München!
M. Zöller |
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Martin10 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.Apr 2006 14:59 Titel: |
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Armes Deutschland,
mir streuben sich immer mehr die Haar, demnächst werden wir unsere Architekten und Bauunternehmer verklagen. Diese hätten doch darauf hinweisen müssen das ein Eigenheimbau zum Totalverlust beim Hochwasser geführt hat (war 50 Jahre kein Hochwasser). Bzw. weil es in ländlicher Gegend liegt und eine Veräußerbarkeit nicht möglich ist. Unterhalten können wir es auch nicht mehr weil wir in risikolose, mündelsicher, vor Kosten strotzenden Anlagen investiert haben.
Spitze gewonnen! Anwälte (ich komme auch aus einer Anwalts und Richterfamilie) haben doch meist nur Ihren Prozess im Kopf 100.000€ Streitwert bei 10/10 nicht schlecht!
Welcher Wirtschaflicher Schaden ist entstanden: 100.000 Euro heute, 20.000.000.000,00 die an Kaufkraft in 15 Jahren fehlen (wegen risikolosen Anlagen). Dann gibts nichts mehr zu streiten. Wir Deutschen haben dann nur einen Satz: ...ach hätte ich nur!
Gebt mir bitte ein Produkt bei dem ein Win/Win für Käufer und Verkäufer entsteht (da wir Vertriebler sonst nicht arbeiten brauchen!) und der Kunde aus 10% seines Nettoeinkommens sein Rentenlücke schließt und eins was "sicher" ist!
Es ist auch nicht so einfach einen Kunden zu haben der 10% seines Netto´s noch für die Altersvorsorge investieren kann, da es in den Familien eng ist und immer enger wird! |
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Martin10 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.Apr 2006 15:39 Titel: |
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hab noch was zum Thema Immobilien, komisch aber ganz andere Meinung von unseren Forschern????
Immobilien:
Tragende Säule des privaten Anlagevermögens
von Peter Moser
Eine Studie über optimale Anlageportfolios liefert interessante Erkenntnisse: Überraschungsstar im Ensemble ist der geschlossene Immobilienfonds.
Der private Vermögensaufbau ist in Deutschland zu einem Thema von gesellschaftspolitischer Dimension geworden. Eine zufrieden stellende Altersvorsorge auf Grundlage der gesetzlichen Renten wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit bald nicht mehr geben. Das Ersparte ertragreich anzulegen, ohne dabei ein unangemessenes Risiko einzugehen, ist daher ein wachsendes Bedürfnis quer durch alle Bevölkerungsschichten.
Für das Münchner Infinanz Intitut für Finanz- und Investitionsmanagement ist dies der Anlass für eine umfangreiche Forschungsarbeit über risikooptimale Portfolios. Den Ausgangspunkt hierzu bildet die Annahme, dass persönliche Erfahrungen, Vorurteile und Massentrends das Anlegerverhalten weit mehr beeinflussen als gesicherte Erkenntnisse über Renditeaussichten und Risiken einzelner Assetklassen und deren gegenseitige Wechselwirkungen.
Suche nach Ertragssicherheit
Infinanz baut seine Studie auf einer sorgfältigen Erhebung des historischen Marktgeschehens auf. Untersucht werden dabei die Assetklassen Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Schiffsfonds, Hollandimmobilienfonds, Deutschlandimmobilienfonds, Private Equity und Venture Capital Fonds hinsichtlich ihrer durchschnittlichen Renditeerwartung und ihres Risikos, dass heißt ihrer Neigung, von der Durch-schnittsrendite abzuweichen. Interessante Erkenntnis: Die hohe Ertragssicherheit der geschlossenen Immobilienfonds sticht in diesem Vergleich der einzelnen Assetklassen besonders ins Auge.
Im Vergleich dazu weisen beispielsweise die an Börsen gehandelten Anlagen die vierfache Schwankungsneigung auf. Für Professor Franz Joseph Busse, den Leiter des Müchener Infinanz, waren diese Werte der Anlass, die Krisenanfälligkeit der einzelnen Assetklassen genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Die Resistenz der Immobilie gegen kurzfristige Wertverluste aufgrund psychologisch wirksamer Ereignisse ist unübersehbar. "Meiner Meinung nach sind dies unverzichtbare Eigenschaften für eine Vermögensvorsorge. Wenn es um die Alterssicherung geht, ist kein Raum für unkalkulierbare Risiken", sagt Professor Busse.
Einen weiteren wichtigen Aspekt liefern die Erhebungen zur Korrelation der einzelnen Assetklassen zueinander. Die moderne Portfoliotheorie fußt auf der einfachen Erkenntnis, dass sich durch die Mischung unterschiedlicher Anlagen, sofern sie sich weitgehend unabhängig voneinander entwickeln, rendite- und risikooptimierende Effekte erzielen lassen.
Überholte Faustformel
Noch bis vor wenigen Jahren galt daher die Faustformel: Bei sinkenden Zinsen steigen die Aktien - und umgekehrt. Ein ausgewogenes Verhältnis der beiden Klassen im Portfolio sorgte für eine Beruhigung der Gesamtentwicklung und begrenzte damit das Risiko. Die Messgröße für die Abhängigkeit der Entwicklungsverläufe heißt Korrelationskoeffizient. Der Wert 1 bedeutet: völliger Gleichlauf der Wertentwicklung, dagegen bedeutet der Wert 0: unabhängige Entwicklung, der Wert -1 bedeutet: gegenläufige Entwicklung. Lag dieser Wert für Festverzinsliche und Aktien noch vor rund zehn Jahren bei 0,25, ermittelt das Münchner Institut heute einen Koeffizienten von 0,6. Von einer wirksamen Risikobegrenzung kann da keine Rede mehr sein. Selbst bei breiter Diversifikation bleibt eine hohe Schwankungsneigung. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich ein strukturiertes Anlageportfolio mit einem hohen Anteil an geschlossenen Immobilienfonds.
Aufgrund der Annahme, dass kein Anleger ernsthaft Risiken ohne entsprechende Renditechancen in Kauf nehmen möchte, wurden aus den Parametern Rendite, Risiko und Korrelation der einzelnen Anlageklassen für jede Renditeerwartung die idealen Portfoliostrukturen errechnet. Die erwünschten Diversifikationseffekte werden hierbei lehrbuchartig aufgezeigt. In der Alleinbetrachtung weisen die geschossenen Deutschlandimmobilienfonds mit einer Standardabweichung von 3,2 Prozent ein sehr geringes Risiko auf, bei einer Durchschnittsrendite von 6,2 Prozent. Durch die Beimischung teilweise wesentlich riskanterer Assetklassen im richtigen Verhältnis kann bei gleichem Risiko eine Durchschnittsrendite von 7,5 Prozent erzielt werden - und dies bei einem Immobilienanteil von über 70 Prozent.
Die an den internationalen Börsen gehandelten Assets bieten den unbestreitbaren Vorteil der täglichen Handelbarkeit. Dieser ist jedoch bei einem langfristigen Anlagehorizont nicht unbedingt erforderlich. Auch ist die erhöhte Verfügbarkeit der angelegten Mittel nicht ohne Preis zu haben. Eine überschießende globale Informationsflut, die ständige Verfügbarkeit sämtlicher Marktdaten, verstärkt zunehmend das Massenverhalten im Börsengeschehen. Risiko und Korrelation nehmen deshalb gezwungenermaßen zu. Hier gereicht den geschlossenen Immobilienfonds der scheinbare Nachteil der langfristigen Kapitalbindung zum Vorteil, da diese spontane Reaktionen und kurzfristige Trends verhindert.
Fehlende Produkte
Für private Anleger ist der Aufbau eines optimalen Multi-Asset-Portfolios, wie es die Müchener Infinanz-Studie nahe legt, im Grunde derzeit undenkbar. Mindestbeteiligungsgrößen und Verwaltungsumfang sprengen den Rahmen. Es wäre also Aufgabe der Finanzdienstleister in Deutschland, Beteiligungen an strukturierten Portfolios zu ermöglichen. Angesichts der zum Teil sehr schmerzhaften Erfahrungen der vergangenen Jah-re sollte für solche Anlageprodukte ein breiter Markt zu erschließen sein. Aber auch für institutionelle Depotverwalter dürfte die Studie interessante Erkenntnisse liefern. Das Team um Professor Busse arbeitet momentan an einer detaillierteren Version mit einer deutlich breiteren Datenbasis sowie an der Vermarktung ihrer gewonnenen Ergebnisse.
ftd.de, 10.10.2003 |
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chef-manni Specialist
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 19.Apr 2006 9:46 Titel: @znitram |
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SgH Möller,
ich bin nach Ihrem letzten Schreiben sehr überrascht, dass Sie sich als "Profi" outen. Natürlich muss jeder Berater für Falschberatung haften - jedoch muss ich mich im vorliegenden Falle schon fragen, was die deutsche Justiz damit erreichen möchte bzw. erreichen wird. Sie werden als freier Berater in unkalkulierbare Risiken verstrickt. Bei Verlusten jedweder Art werden "prozeßgeile Kunden" diese von Ihnen zurück verlangen, ob Sie richtig beraten haben oder nicht. Die Frage stellt sich hier für den Berater immer nach der Beweislast (-umkehr). Ich kenne es an eigenen Fällen und von vielen Kollegen, dass selbst bei breit gestreuten Portfolios, Vermögensverwaltungen oder englischen LVs nach schlechteren Jahren, diese Personen erwartungsfroh zum Anwalt hetzen und dem Berater angehen (mangels Alternativen gegen Initiatoren, Banken etc.). Wenn hier kein 100%iges, gegengezeichnetes Beratungsprotokoll vorliegt, dann haben Sie ganz schlechte Karten. Und selbst hier differenziert schon das OLG mit dem Resultat sehr realitätsfremd: Wie wird das Risiko definiert, wie ausreichend wurde darauf hingewiesen?
Selbst wenn der seriöse, kundenfreundliche Berater zu 90% Risiken und 10% Chancen diskutiert, wird er keine optimale und ausgewogene Beratung durchführen, unbesehen davon, dass er wahrscheinlich nicht lange davon leben kann. Sollten die Risiken so ausführlich dargestellt werden, wie es zum Teil von Gerichten verlangt wird, werden nur noch Geldmarktfonds vertrieben, die langfristig ebenfalls arm machen.
Gehen Sie davon aus: Selbst wenn z. B. ein Investmentkunde ständig zweistellige Renditen p. a. erzielt, wenn dann ein oder zwei Jahre zweistellige Minuszahlen kommuniziert werden, hat ein gewisses Klientel hohe Motivation zum Anwalt zu gehen. Eine kompetente Beratung ist hier sehr schnell wieder vergessen. Unsere Erfahrungswerte mit einem nicht unerheblichen Teil des Gesamtklientels unserer Maklerpartner:
Steigt der Ertrag zweistellig, ist natürlich der Markt dafür verantwortlich.
Sinkt der Ertrag, ist der jeweilige Berater persönlich verantwortlich.
Dieses Urteil bestärkt viele Anleger in Zukunft (trotz seriöser Risikodarstellung und Beratung) ihre Rechtschutzversicherung zu testen. |
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escaflowne Newbie
Anmeldungsdatum: 18.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 19.Apr 2006 10:33 Titel: |
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Na aber hallo,
wir entmündigen unsere Bürger!
Unsere Bürger brauchen nicht mehr zu lesen!
Unsere Bürger brauchen nicht mehr zu lernen!
Unsere Bürger brauchen sich nicht mehr informieren!
Rechnen können die meisten schon nicht mehr!
Logisches Denken ist auch nicht die Stärke der meisten!
Es gibt doch den Berater:
Der Berater haftet in jedem Fall, auch wenn der Bürger keine Information gewollt hat! (nachweislich) Die Judikative und Exikutive wird´s schon richten!
Wir verurteilen mal pauschal alles, was so ähnlich klingt!
Es ist auch nicht richtig den Kunden eine Anlage zu verkaufen die einen realen Ertrag schaffen! Weist den Kunden nicht auf die Rücklagenbildungen hin! Helft Ihnen nicht aus teueren Krediten raus! Helft Ihnen nicht aus Abo-Verträgen raus! Zeigt Ihnen wie Anlagen mit garaniterter Beitragsrückgewähr funktionieren! Verkauft eine Rechtschutzversicherung mit allen drum und dran! Lasst Ihn in der teueren Krankenversicherung! Redet nach dem Mund aller und schwimmt auf der Welle die gerade angesagt ist! (Das ist die perfekte Welle...)
Da sonst der Kunde Geld zum klagen hat!
Welch einfache Effekt der Herdentrieb, kommt meine Schäfchen, oh kommet! |
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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19.Apr 2006 13:15 Titel: |
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@escaflowne
@chef-manni
Mich beschäftigt immer wieder die Lösung des von Ihnen traumhaft dargestellten Problemes der aktuellen Rechtssprechungen. Normalerweise müßte man seinen Job als "Unabhängiger" an den Nagel hängen und sich in die Haftung als Vertreter begeben...
Wenn ich tiefer darüber nachdenke, komme ich im Kern immer wieder auf einen Punkt: Mangelnde Zulassungsvoraussetzungen in unserem Job.
Ich vermute, dass auch die von uns hier zu Recht kritisierte Rechtssprechung nur eine Folge dieses Punktes ist. Wir alle sind ganz sicher der Meinung, dass der Verbrauecher geschützt werden muß. Stellt sich die Frage: Wovor denn eigentlich?
Natürlich vor den unseriösen Angeboten am Markt. Da kommen Ihnen sicher genauso viele unter, wie uns. Würde ganz sicher weniger sein, wenn es - ähnlich anderen zivilisierten Industrieländern - nicht mehr reichen würde, einen Gewerbeschein für 25,-€ beantragen zu können um dann auf Teufel komm raus Vermögens-,Vorsorge- oder "weiß der Fuchs was für eine" Beratung am Opfer vornehmen zu können.
Ob wir da je System rein bekommen? Vergangene Woche war eine Kundin bei mir, Mann verstorben - 100.000,- € Versicherungssumme bekommen. Die Sparkasse wollte ihr doch tatsächlich eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag verkaufen... Laufzeit 27 Jahre...
Was fällt einem denn dazu noch ein???
@Martin 10
| Zitat: |
hab noch was zum Thema Immobilien, komisch aber ganz andere Meinung von unseren Forschern????
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So ganz anders ist die Meinung garnicht:
| Zitat: |
Die moderne Portfoliotheorie fußt auf der einfachen Erkenntnis, dass sich durch die Mischung unterschiedlicher Anlagen, sofern sie sich weitgehend unabhängig voneinander entwickeln, rendite- und risikooptimierende Effekte erzielen lassen.
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Wobei im Verlaufe des Beitrages dann richtigerweise von verschiedenen Assets geschrieben wird.
Eine Streuung in mehrere Aktienfonds kann es also nicht sein
Bleibt Assets zu finden, die nicht oder nur wenig korrelieren. Da ist die Immobilie ein Bestandteil.
Andere Diversifikationen in verschiedene Assets kommen genau so ohne die Beimischung der Immobilie aus und erwirtschaften Renditen im 2-stelligen Bereich.
Fazit: Immobilie kann - muß aber nicht. Je nach Philosophie etc. des Depotverwalters wird er sie beimischen oder eben auch nicht. Der Nachteil der gegenüber anderen Assets schlechteren Handelbarkeit bleibt bestehen, kann aber durch Anlagehorizont durchaus in einen Vorteil verkehrt werden.
Herzliche Grüße aus Sachsen
Jens Müller |
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escaflowne Newbie
Anmeldungsdatum: 18.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 19.Apr 2006 14:13 Titel: |
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Das ist ja der Punkt.
Portfoliotheorie
Was macht den da unser Rechtsystem, ein Teil ist mit "Total-Verlust" behaftet und gehört nach dem Urteil somit nicht in das Portfolio eines Vermögensbilders (Altersparer).
Mit dem Urteil wird weiterhin problemorientiert gehandelt! Es darf in Deutschland einfach nicht zielorientiert sein!
Die Haftungsmöglichkeiten eines "Finanzberater" ist meiner Meinung nach höher als eines Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsberater.
@Salamander
| Zitat: |
| Mangelnde Zulassungsvoraussetzungen in unserem Job. |
| Zitat: |
| Sparkasse wollte ihr doch tatsächlich eine Rentenversicherung |
Sind das nicht Profis?????
Als Sachse kennst du je sicherlich auch das Problem:
Kunde 1500,00 € netto
Sparrate 150,00 € (schon nicht schlecht)
Kapital 6000,00 €
(typischer Kunde)
Wie soll da ein "superoptimales" Portfolio aufgebaut werden? Findet mal mehrer Anlagemöglichkeiten die "Zukunft" haben und noch mit möglichst 25€ mtl. gespeist werden können. Unter 100€ mtl. kenne ich fast keine.
(ach so Geld sollte der Berater auch noch verdienen)
Also hängt es an fehlenden Produkten, wie im Beitrag der "ftd" schön beschrieben. Aber das will ja keiner oder nur wenige. Rente gegen Einmalbetrag ist ja auch besser, zwar nicht für´n Kunden, aber für die ANDEREN. |
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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 20.Apr 2006 7:36 Titel: |
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@escaflowne
!!!!
Wenn Sie Lust haben können wir uns über die moderne Portfoliotheorie und die damit im Zusammenhang stehenden Probleme der zur Verfügung stehenden Anlagesummen gern per ICQ weiterunterhalten
Mfg
Jens Müller aus dem z.Zt. sonnigen Sachsen |
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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 20.Apr 2006 7:39 Titel: |
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Was haltet Ihr davon?
| Zitat: |
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- 1.000 Versionen 1.x mit Updates sind kostenfrei -
- bei einer Nachfrage wesentlich über 1.000 Stück müssen 10 ? Schutzgebühr verlangt werden -
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* nach der Online-Logisitik ---> www.versicherungsberatung.de
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* steht ab Mai 2006 eine Offline-Logistik für Vermittler/Makler zur Verfügung
---> siehe Anlage
Folgende Besonderheiten:
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3. juristische Prüfungen erfolgen alle Partner hinweg einheitlich
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6. Hinweis für Pools, Verbünde, Verbände, VU:
Grundsätzlich kann die Logistik des "EU-Protokoll" zukünftig über alle Softwarehäuser (also auch über alle Verwaltungen) hinweg kommunizieren. Softwarevergleiche werden automatisiert aufgerufen und ebenso automatisiert an die Dokumentation und die Verwaltung zurückgegeben. Selbst das Problem der Informationspflichten von Mehrfachvertretern ist grundsätzlich gelöst.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband KMU-Makler e.V.
Helmut Strixner, Hauptgeschäftsführer
www.kmu-makler.de
19.4.2006
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Habe die Mail gerade bekommen und bin am überlegen...
Gruß
J.M. |
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