Verfasst am: 20.Jul 2005 10:03 Titel: LG Hamburg: Ehrverletzende Äußerung auf einer Homepage
LG Hamburg: Ehrverletzende Äußerung auf einer Homepage
(Urteil vom 30.07.2004 - 324 O 819/03)
Es besteht ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 (analog)
BGB hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen, die außerhalb eines
zwischen den Parteien geführten Rechtsstreites auf einer
Internet-Homepage publiziert werden, soweit es sich bei den Äußerungen
um sog. Schmähkritik handelt.
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