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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 27.Okt 2006 16:39 Titel: Lafontaine sieht nichts, Fischer 200 000 Euro |
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Zwei Urteile in Sachen "Ungenehmigter Werbung". Der eine verliert seine Klage, der andere gewinnt. Aber nur teilweise, denn die Richter genehmigten die 50.000 € zusätzlich eingeklagte Entschädigung, nicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Donnerstagabend verkündeten Urteil einem Revisionsantrag des Autovermieters Sixt statt. Das Unternehmen war vom Oberlandesgericht Hamburg dazu verurteilt worden, Lafontaine für ein Werbemotiv eine fiktive Lizenzgebühr von 100 000 Euro zu zahlen. Sixt hatte kurz nach Lafontaines Rücktritt 1999 in Zeitungen Anzeigen mit Fotos von Mitgliedern der Bundesregierung abdrucken lassen, wobei das von Lafontaine durchgestrichen war. Darunter stand: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“
Zur Begründung erklärte der BGH, Sixt habe „ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für ihren als Satire verfassten Werbespruch genommen“, ohne „die Person des Klägers zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten“. Das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung könne unter bestimmten Umständen den Schutz des Persönlichkeitsrechts verdrängen. Im Falle von Lafontaine falle diese Güterabwägung „zu Lasten des Klägers aus“, denn die Verwendung des Bildnisses erwecke „nicht den Eindruck, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt“.
Sixt reibt Lafontaine das Urteil genüsslich unter die Nase
Unternehmensgründer Erich Sixt ließ sich nach dem Urteilsspruch von seiner Pressestelle so zitieren: „Es war mir ein persönliches Bedürfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzukämpfen.“ Sixt verwies darauf, dass er in dem Verfahren angeboten habe, 70 000 Euro als Spende zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen. Davon habe Lafontaine aber nichts wissen wollen und stattdessen eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation seiner Frau verlangt, die sich gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen wendet, verlangt hatte.
Dagegen entschied das Landgericht Hamburg in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit zugunsten des Klägers: Die Pressekammer verurteilte den Medienkonzern Axel Springer am Freitag dazu, dem früheren Bundesaußenminister und langjährigen Grünen-Spitzenpolitiker Joschka Fischer 200000 Euro fiktive Lizenzgebühren zu bezahlen. Das Unternehmen hatte für seine Zeitung „Welt kompakt“ mit Fotos von Prominenten geworben, deren Geschichtszüge zu denen eines Kindes verjüngt waren. Dagegen hatte Fischer geklagt. Er sah durch die nichtautorisierte Werbung sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht gab ihm Recht. Neben Fischer waren unter anderem US-Präsident George W. Bush und Fußballtorwart Oliver Kahn so verändert abgebildet worden.
Springer behält sich Revision vor
Für die Entschädigungshöhe legte das Gericht ein Honorar zu Grunde, wie es nach der Bekanntheit Fischers, seinem Sympathie- und Imagewert sowie dem hohen Verbreitungsgrad der Werbung angemessen wäre. Die 200 000 Euro sind die höchste Entschädigung, die die amburger Pressekammer je in einem solchen Fall einem Kläger zugesprochen hat; die darüber hinausgehende Klage Fischers, der weitere 50 000 Euro gefordert hatte, wies das Gericht ab.
Ein Sprecher des Hauses Axel Springer kündigte an, sobald die schriftliche Begründung des Landgerichts vorliege, werde das Unternehmen über eine Berufung entscheiden. „Ob Politiker für eine satirische Werbung ein fiktives Werbehonorar verlangen können, war bislang höchstrichterlich nicht entschieden“, sagte der Sprecher. Angesichts der vom BGH abgewiesenen Klage Lafontaines sprächen „gute Gründe dafür, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg keinen Bestand haben wird“. |
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