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Rechtsanwalt.Balthasar Newbie

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Menden
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Verfasst am: 27.Jun 2007 16:55 Titel: Landgericht Essen verurteilt Gallinat Bank - rechtskräftig |
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***Landgericht Essen verurteilt Gallinat Bank ohne Beweisaufnahme rechtskräftig zur Rückzahlung von Zinsen und stellt Unwirksamkeit des Kreditvertrages nach falscher Widerrufsbelehrung fest***Oberlandesgericht Hamm stellt in einem weiteren Verfahren weiteren Mangel in Widerrufsbelehrung der Gallinat Bank fest***
Mit Urteil vom 1. März 07, inzwischen rechtskräftig, hat das Landgericht Essen in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar in Menden/Sauerland geführten Klageverfahren die Gallinat Bank zur Rückzahlung von Zinsen und Rückgabe der abgetretenen Lebensversicherung verurteilt und ferner festgestellt, dass der Kreditvertrag unwirksam ist. Der Kläger braucht nur seine Fondsbeteiligung an die Bank herauszugeben. Der Kläger hatte sich im Jahre 2003 an einem der Grundbesitz Wohnbaufonds, hier: Bad Kohlgrub, beteiligt und hierzu einen Kredit bei der Gallinat Bank aufgenommen. Die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag enthielt den Zusatz, dass die Darlehenssumme im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages zurück zu zahlen sei. Das Landgericht gab dem Kläger Recht, dass diese Widerrufsbelehrung im konkreten Fall gegen das VerbrKrG verstößt und verurteilte die Bank bereits im Anschluss an die erste mündliche Verhandlung. Einer Beweisaufnahme oder Zeugenvernehmung bedurfte es nicht, da die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung sich unmittelbar aus dem VerbrKr ergab. In drei weiteren, vergleichbar gelagerten, von der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar geführten Gerichtsverfahren hat die Gallinat Bank vergleichsweise auf die Rückzahlung der Darlehen verzichtet und sich verpflichtet, den Darlehensnehmern gezahlte Zinsen teilweise, d.h. unter Abzug, u.a. von Ausschüttungen und Steuervorteilen, zurück zu erstatten, gegen Übertragung der Fondsbeteiligung.
In einer weiteren, aktuellen Entscheidung vom 26. Juni 07 betreffend eine andere Widerrufsbelehrungsvariante der Gallinat Bank hat das Oberlandesgericht Hamm in einem ebenfalls von der Kanzlei Balthasar geführten Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, dass dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, weil nach dem Sach- und Streitstand der Antragsteller von der Gallinat Bank Rückzahlung der gezahlten Zinsen verlangen kann, und der Bank aus dem Darlehensvertrag wegen Widerrufs keine Ansprüche zustehen. Zuvor war das Landgericht Essen noch davon ausgegangen, dass die Belehrung nicht falsch sei. Das Oberlandesgericht gab jedoch dem Darlehensnehmer Recht. Zwar sei die dortigen Belehrungen nicht eindeutig falsch. Das Oberlandesgericht hat jedoch hervorgehoben, dass Widerrufbelehrungen klar und unmissverständlich sein müssen. Dies sei die dem Oberlandesgericht vorgelegte konkrete Belehrung der Gallinat Bank nicht in hinreichendem Maße. Diese Entscheidung ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Balthasar deshalb von besonderer Bedeutung, weil derartige missverständliche Widerrufsbelehrungen von der Gallinat Bank nach Einschätzung von Rechtsanwalt Balthasar häufiger Verwendung fanden.
Die Entwicklung gibt Anlass zu glauben, dass insbesondere Darlehensnehmer der Gallinat Bank, die sich an neueren Grundbesitz Wohnbaufonds, insbesondere der in 2002 und später gezeichneten und finanzierten Fonds, wie
• Grundbesitz Wohnbaufonds Ortszentrum Bad Kohlgrub GbR
• Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR
• Sechste Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR
• Achte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
• IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH 1. Dachfonds KG
• Grundbesitz Wohnbaufonds Berlin-Chemnitz GbR
beteiligt haben, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gute Chancen besitzen, aus ihren Kreditverträgen mit der Gallinat Bank AG auszusteigen. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass diese Rückabwicklungsmöglichkeiten dann auf Formfehlern der Kreditverträgen beruhen und nichts über die Plausibilität der Kapitalanlagen als solche aussagen.
Für ergänzende Informationen und Beratung steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. _________________ Rechtsanwaltskanzlei
Balthasar
Odenwaldstr. 18
D-58708 Menden
Tel. 02373- 1787901
Fax 02373- 1787902
Kanzlei-Balthasar@t-online.de
http://www.Kanzlei-Balthasar.de |
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Rechtsanwalt.Balthasar Newbie

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Menden
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Verfasst am: 16.Jul 2007 12:05 Titel: Fonds zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt |
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Das Landgericht Essen hat auch der Klage eines Ehepaares, das sich an einem der von der IBH geführten Immobilienfonds mit einer Anteilssumme von € 26.250 incl. Agio beteiligt hat, stattgegeben Die Kläger hatten u.a. gegen die Fondsgesellschaft Klage erhoben. Das Landgericht hat die Fondsgesellschaft zur Zahlung von € 26.250 nebst Zinsen an die Fondszeichner verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. _________________ Rechtsanwaltskanzlei
Balthasar
Odenwaldstr. 18
D-58708 Menden
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Fax 02373- 1787902
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