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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 6.Okt 2006 9:17 Titel: Lastschriftwiderruf: 6-Wochen-Frist! |
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Entdecken Sie, dass eine Abbuchung nicht durch Sie autorisiert wurde, dann können Sie ungerechtfertigten Abbuchungen innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Ein aktuelles Urteil besagt, dass diese Frist nur im Verhältnis der beteiligten Banken, nicht jedoch gegenüber Kunden gelte (Bundesgerichtshof, 11.4.2006, Az: XI ZR 220/05). Das ist so nicht ganz richtig, denn auch Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Dies wird in dem zitierten Urteil auch noch einmal grundsätzlich festgestellt. Jeder Kunde bestätigt durch das „Nicht-Widersprechen“ innerhalb von sechs Wochen, dass die getätigte Lastschrift rechtens ist. Erst dann ist die Schuldnerbank frei von möglichen Rückerstattungspflichten.
Darauf verweist auch der vorliegende Urteilstext: „Nach Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 AGB Banken (2002) gilt diese Genehmigung als erteilt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsabschluss der Lastschrift widerspricht. Seine Bank hat ihm den Lastschriftbetrag im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs wieder gutzuschreiben.“
Das Urteil behandelt aber darüber hinaus einen besonderen Fall. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfristen von Kunde und Bank und die Fristen der Banken untereinander voneinander abweichen. Deshalb kann es passieren, dass ein Kunde einer Lastschriftabbuchung innerhalb der 6 Wochen fristgerecht widerspricht, parallel dazu aber die Frist, die seine Bank einhalten muss, um die Lastschrift an die Gläubigerbank zurückzugeben bereits verstrichen ist. Dann darf die Schuldnerbank direkt auf die Gläubigerbank durchgreifen. Das tangiert Sie als Bankkunde aber nicht.
Für Sie als Verbraucher gilt: Sie dürfen innerhalb von 6 Wochen einer Lastschrift widersprechen und zwar ohne Angabe von Gründen. Haben Sie die Frist versäumt, dann bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, und zwar unabhängig davon, welche Fristen für den Interbankenverkehr gelten. Sie haben dann lediglich noch die Möglichkeit, Ihr Geld vom Zahlungsempfänger zurückzufordern und notfalls den Rechtsweg zu beschreiten. SR |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 214 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 9.Okt 2006 8:17 Titel: |
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So ganz paßt das nicht zu meinen Erfahrungen.
Ich habe bei meiner Bank (Haspa) auch schon Lastschriften nach mehr als 2 Monaten erfolgreich widerrufen.
Bei weiteren Fragen zu dem Thema empfehle ich http://zahlungsverkehrsfragen.de/ |
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