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Lebensversicherungen - Gericht gegen Stornoabzug

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 9:57    Titel: Lebensversicherungen - Gericht gegen Stornoabzug Antworten mit Zitat

Kunden, die ihre Kapitallebensversicherung kündigen, müssen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mehr Geld erhalten als bisher.

Lebensversicherer dürfen ihren Kunden weder einen Stornokostenabzug noch die volle Abschlussprovision in Rechnung stellen, urteilte das Gericht (Az. I-4 U 146/04, nicht rechtskräftig). Damit bekam der Bund der Versicherten im Streit mit der Victoria Lebensversicherung vor dem Oberlandesgericht Recht.
Weil die Lebensversicherer in der Regel sämtliche Abschlusskosten von den ersten Beiträgen abziehen, bleibt in den ersten Jahren auf dem Konto des Versicherten kaum Kapital zum Sparen. Wird der Vertrag gekündigt, verlangt das Unternehmen außerdem noch ­Stornoabzüge. So fällt der Rückkaufswert oft mickrig aus.
Dies sei nicht rechtens, urteilten die Richter. Denn bei Vertragsschluss habe der Kunde meist nichts von der hohen Belastung ­seines Versicherungskontos mit den Abschlusskosten und - im Fall der Kündigung - den Stornogebühren gewusst. Würden diese ­Kosten offen gelegt, was die Versicherer meist verweigern, hätte sich der Kunde womöglich für eine andere Anlage entschieden.
Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen nicht so verbraucherfreundlich, sondern im Sinne der Versicherungswirtschaft geurteilt. Daher hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Revision zugelassen. Endgültig entscheiden muss nun der Bundesgerichtshof.

Zitat:
I-4 U 146/04 - Oberlandesgericht Düsseldorf
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: I-4 U 146/04
Entscheidungsdatum: 13.05.2005

http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#



Quelle: Finanztest
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 15:35    Titel: Re: Lebensversicherungen - Gericht gegen Stornoabzug Antworten mit Zitat

A. Henneberg hat folgendes geschrieben::
Denn bei Vertragsschluss habe der Kunde meist nichts von der hohen Belastung ­seines Versicherungskontos mit den Abschlusskosten und - im Fall der Kündigung - den Stornogebühren gewusst.


Ob sie da nicht irren in NRW mit der Begründung, in jedem mir bekannten
LV Antrag steht heute und seit langen bereits ein Hinweis, spätestens mit Erhalt der Police, müsste jeder Kunde davon wissen.
Natürlich wird dies allerdings, schätzungsweise von 99,9 % der Kunden nicht gelesen, aber dies daraus abzuleiten ?
Wird schwer in der Revision für die Verbraucher, würde ich mal tippen.
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 8:51    Titel: Re: Lebensversicherungen - Gericht gegen Stornoabzug Antworten mit Zitat

Zitat:
in jedem mir bekannten LV Antrag steht heute und seit langen bereits ein Hinweis, spätestens mit Erhalt der Police, müsste jeder Kunde davon wissen.
Natürlich wird dies allerdings, schätzungsweise von 99,9 % der Kunden nicht gelesen, aber dies daraus abzuleiten ?


Hallo Wolfrum,
Wo steht der Hinweis im Antrag und in der Police was der Vertrag an Abschluss/Provisionen kostet ???

Solche Verbraucherinformationen sind seid 1995 gesetzlich vorgeschrieben, werden aber von fast keiner Versicherungsgesellschaft in ausreichender Form dargestellt.

Was Herr Henneberg meinte, sind die Abschlusskosten bei Unterschrift des Vertrages und zzgl. noch evtl. Stornogebühren bei einer Kündigung.

Nichts für ungut, es ist ja seit Eh und Jeh bekannt, dass der Kunde immer im dunkeln gelassen wird.
Hätten viele Kunden von Anfang gewusst, was Ihn solch ein Vertrag kosten würde - hätte Er so einen Vertrag nie im Leben abgeschlossen.

[/quote]
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

@m-finanz
Nach Ihrem Nick nehme ich an, das Sie aus der Finanzdiensteistungsbranche kommen.
Möchten Sie die Abschlusskosten in jedem Vertrag genau bezeichnet und der Höhe nach angegeben, beinhalten.
Möchten Sie, daß Ihr Kunde genau sieht, wieviel der Abschlussvermittler verdient hat ?
Welche Branche legt das sonst offen ?
Ehrlicher wäre es in dieser Branche keine Abschlusskosten seitens der VU an Vermittler zu bezahlen.
Der Vermittler sollte selbst seinen Preis mit dem Kunden ausmachen. Aber das habe ich vor 20 Jahren schon in einem großen Konzern diskutiert, ebenso wie im BVK, und alle haben nur müde gelächelt.
Mit freundlichem (kollegialen ?) Gruß
Wolfrum
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo wolfrum,

Sie haben Recht - komme selbst aus der Branche.
Über die Abschlusskosten rede ich mit all meinen Kunden und bis heute habe ich kein Problem damit.
Im Gegenteil - einen guten Verkäufer zeichnet es aus, dass Er mit seinen Kunden offen darüber sprechen kann, ganauso über die Provision die ich daran verdiene.
Das wissen meine Kunden.

Die ehrliche Tour ist, dass das Unternehmen die Kosten sofort von Anfang an offen legt - auf den CENT genau - was halten Sie davon.
Wäre es interessant für Sie ???

Der Staat predigt doch die ganze Zeit, dass der Bürger privat vorsorgen soll, jetzt soll doch die Altersvorsorge auch noch besteuert werden.
Wenn diese schon besteuert wird - hat doch der Kunde ein Recht darauf, zu wissen, was Er an Kosten zu zahlen hat.

Und jetzt kommt´s : als einziges Unternehmen auf dem Markt, kann der Kunde DIESE KOSTEN steuerlich gelten machen.
Ist doch mehr als FAIR.

Denn die Gesetzgebung besagt, wenn schon meine Altersvorsorge besteuert werden soll (wie auch immer-vor oder nach dem60), erhält der Kunde auch die Möglichkeit seine Kosten von der Steuer abzusetzen.

In dieser Branche gibt es Unternehmen die gerade das offen legen.

Sie leben seit 20 Jahren in einem Traum - das kann sich ändern
Leben Sie Ihren Traum.

Mit den besten Grüßen

m-finanz
Miroslav Jurisic

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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

@m-finanz
Danke Herr Jurisic
meinen Traum habe ich ausgelebt, als ich nach 16 Jahren Versicherungsmaler, kein Küchentischmakler, aufgegen habe, nicht aus geschäftlichen Gründen, waren damals privater Natur.
Wenn ich mir meinen Ausbilder, die mit A.....z ansehe, werden die es nie begreifen, denen geht einfach zu gut im Konzern.
Habe als >Makler bereits anfangs der 90 mit Mandanten Geschäftsbesorgungsaufträge gegen Entgelt vereinbart und die Courtage von der Prämie abgezogen, Resonanz der Kunden, warum machen Sie das ?
Mehrere Maklervereinigungen haben probiert diesen Weg zu beschreiten, scheitern tuts immer an den Strkkivertrieben, welche von ihrer AP leben.
Mit freundlichem Gruß
Wolfrum
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfrum,

und jetzt wollen Sie klein beigeben ???

Viele von den Strukkivertrieben haben doch jetzt ausgedient, allein schon wegen der EU-Vermittlerrichtlinie. Denn diese können dem Kunden nicht die ganzen Vor- und Nachteile nennen.
Nutzen Sie doch diese Gelegenheit aus.

Bei diesem Produkt können Sie das, wobei es gar keine Nachteile gibt.
Fände ich schade, dass Sie solch ein transparentes Produkt nicht näher kennen lernen wollen.

Als eigenständiger Makler können Sie ALLE Produkte auf dem Markt anbieten, selbst auch die von der A......z (habe ich jetzt einen Punkt zuviel ).
Doch wenn Sie die Möglichkeit haben zu vergleichen, brauchen Sie sich nicht ein Produkt schön reden zu lassen. Der Kunde von heute ist nicht mehr dumm - Er kann sich auch informieren, doch letztenendes zählen nur die nachten Fakten.
Da die Qualität der Beratung bei den Strukkivertrieben in den meisten Fällen zu wünschen übrig lässt - dürften Sie doch damit keine Probleme haben.

Würde mich freuen mit Ihnen persönlich ein Paar Wörtchen auszutauschen.

mit den besten Grüßen

m-finanz
Miroslav Jurisic

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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 559
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 25.Jul 2005 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfrum,

sehen Sie sich mal beim Verband der Honorarberater um. Da gibt es gute Policen & den Preis beim Kunden bestimmen Sie selbst.

Außerdem, rechnen Sie Ihrem Kunden einfach die Vorteile der Honorarvereinbarung mit dem Zinseszins vor. Ich bin überzeugt, daß das den Kunden überzeugt.



Nur um für Klarheit zu sorgen, ich bin einer verwandten Branche tätig.

CD
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 25.Jul 2005 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo CashDesign,

die Honorarvereinbarung ist eine Geschichte, die man beim Kunden selbst vereinbaren kann.

So weit so gut.

Und jetzt dieandere: - Sieht der Kunde auch bei den guten Policen (welche???), was die gesamten Kosten sind, oder handelt der Partener nur die Honorarvereinbarung für sich selbst aus ???

Gruß
m-finanz

P.S.: die letzten beiden Zeilen fand ich sehr ansprechend
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