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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 6.Jan 2007 8:39 Titel: Lebensversicherungsvertrag und Zigarettenkonsum |
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Versicherungsnehmer, die bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags falsche Angaben über den eigenen Zigarettenkonsum machen, riskieren den Versicherungsschutz.
Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg zumindest dann, wenn sie sich in den preiswerteren Tarif für Nichtraucher hineingemogelt haben.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall verweigerte die Assekuranz dem Sohn der an Lungenkrebs verstorbenen Versicherungsnehmerin die Auszahlung der Lebensversicherungssumme über 26 000 Euro.
Diese hatte nämlich, als die Erkrankung diagnostiziert worden war, ihren Ärzten gegenüber eingeräumt, seit Jahren zu rauchen.
Das Gericht wies deshalb die Zahlungsklage des Sohnes ab. Die Verstorbene habe nämlich die Assekuranz über ihren Nikotingenuss bewusst hinters Licht geführt und sich so einen günstigeren Tarif erschlichen (Az.: 11 O 220/06).
Quelle: HB |
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