Verfasst am: 18.Jun 2006 19:16 Titel: Mehr Geld für arbeitslose Hausbesitzer
Langzeitarbeitslose Eigenheimbesitzer können aufatmen - zumindest ein wenig. Laut eines Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bekommen sie künftig mehr Arbeitslosengeld II, damit sie den Unterhalt ihres Eigenheims bezahlen können Az.: L 10 AS 103/06.
Im verhandelten Fall erhielt ein arbeitsloses Ehepaar nach Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung zunächst einen monatlichen Wohnkostenzuschuss in Höhe von knapp 800 Euro, um damit die Finanzierungs- und Nebenkosten für ihr rund 90 Quadratmeter großes Einfamilienhaus zu zahlen.
Nach einem halben Jahr wurde dieser Betrag auf etwa die Hälfte gekürzt. Grund: Das Amt zahlte nur noch den (fiktiven) Betrag, der einem Zwei-Personen-Haushalt üblicherweise für eine maximal 65 Quadratmeter große Mietwohnung zustünde: 310 Euro plus Heizkosten.
Das Paar jedoch war der Auffassung, ihr Eigenheim sei geschützt und das Amt müsse für die tatsächlichen Kosten aufkommen.
Andernfalls seien sie gezwungen, ihr Haus zu verkaufen.
Das Landessozialgericht gab dem Paar teilweise Recht: Das Amt müsse die tatsächlich anfallenden, vollen Betriebs- und Nebenkosten für das Einfamilienhaus zahlen. Einen Anspruch darauf, dass auch die Finanzierungskosten übernommen werden, hat das Paar allerdings nicht - hier dürfe die Vergleichsmiete für eine angemessene (65 Quadratmeter große) Wohnung zum Ansatz gebracht werden.
Da das Urteil grundsätzliche Bedeutung hat, ließ das Landessozialgericht Revision zum Bundessozialgericht zu.
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