Verfasst am: 31.Jan 2006 22:18 Titel: Meinungsfreiheit im Internet
Zitat:
OLG Köln "Meinungsfreiheit im Internet" (Az.: 6 U 152/99)
Die Verunglimpfung eines Verbandes durch ein "Internet-Männchen", das auf der Homepage der Beklagten auf das Emblem des Verbandes "virtuell uriniert" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Beklagte drücke damit lediglich seine Kritik an diesem Verband aus.
Nach Auffassung des Gerichts stellt die Homepage des Beklagten keine unzulässige Schmähkritik dar, sondern vielmehr eine polemisch überspitzte Form der Kritik.
Urteil vom 31. März 2000
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