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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 29.Apr 2008 5:24 Titel: Meldefristen bei der Arbeitsagentur - Kündigung |
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Sicher - das kommt so auch vor:
Freitag-mittag, der Chef kommt zu Ihnen und gibt Ihnen die Kündigung,
Was tun?
Das Arbeitsamt hat ja eine Frist - 3 Tage!
(aber erstmal kommt Sonnabend und Sonntag)
Oder noch schlimmer - Sie bekommen die Kündigung am 30.4.08, am 1.ten Mai hat die Agentur zu, am 2.ten Mai geschlossen, dann Wochenende ...
Sozialgericht Dresden:
Wochenende verkürzt nicht die Meldefristen bei der Arbeitsagentur
Das Wochenende darf auf die Drei-Tages-Frist für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt einer Kündigung nicht angerechnet werden. Die Meldefrist beziehe sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit sei.
Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 01.04.2008 entschieden (Az.: S 34 AL 769/07, nicht rechtskräftig). |
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Mariechen Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 58 Wohnort: FFHland
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Verfasst am: 5.Mai 2008 12:31 Titel: Meldefrist(en) |
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So viel ich weiß, ist das in allen öffentlichen (behördlichen) Bereichen so. Wenn von "Tagen" die Rede ist, ist (fast immer) "Arbeitstage" gemeint. Und ganz bestimmt die Arbeitstage bei den Behörden!!! (Vorzeitige Wochenenden, Betriebsausflüge ... Wer kennt die "Behördenzeiten" nicht?)
Ich jedenfalls würde gegen eine anders lautende Mitteilung eines Amtes Widerspruch einlegen. --- |
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