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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6844
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:43 Titel: Miete darf nicht mit Kaution verrechnet werden |
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Ein Mieter kann die Zahlung seiner Miete nicht mit dem Hinweis verweigern, der Vermieter könne auf die Kaution zurückgreifen. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
Die Kaution diene dem Vermieter als „Sicherheit“ für eventuelle Forderungen an den Mieter, erklärte das Gericht in seinem Beschluss (Az.: 2 W 10/04). Sie könne daher nicht als „Ersatz- Miete“ herangezogen werden.
Der Mieter war mit seinen Mietzahlungen im Rückstand. In dem Zusammenhang wies er darauf hin, der Vermieter schulde ihm die Rückzahlung der Kaution. Von diesem Rückzahlungsanspruch könne der Vermieter die rückständige Miete abziehen.
Das OLG sah für dieses - juristisch als Aufrechnung bezeichnete - Verfahren jedoch keine rechtliche Grundlage. Eine Aufrechnung sei nur mit bereits fälligen Ansprüchen möglich. In diesem Fall stehe aber noch gar nicht fest, ob der Mieter je einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Kaution habe. Das könne erst nach Abwicklung des Mietverhältnisses beurteilt werden. |
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